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11. September 2017 (Aus den Städten)

Rat bejaht Dringlichkeit: Zweckentfremdungssatzung für Bochum?

Das Handlungskonzept Wohnen, dessen Aufstellung der Rat der Stadt im Februar 2016 beschlossen hat, ist auf die Zielgerade eingebogen. Am 19. Juni fand der letzte Workshop statt, auf dem bereits konkrete Maßnahmen vorgestellt und diskutiert wurden. Unterdessen hat sich ein Einzelthema, dass in diesem Zusammenhang vor allem vom Mieterverein immer wieder aufs Tapet gebracht wurde, verselbstständigt: die Frage, wie mit Leerständen umgegangen werden soll und ob eine Zweckentfremdungssatzung hilfreich ist. Denn da ist plötzlich Eile geboten.

Grund dafür ist der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag aus Düsseldorf. Die neue Mehrheit im Landtag will – neben zahlreichen anderen Streichungen – die Ermächtigung für Kommunen abschaffen, sich selber Zweckentfremdungssatzungen zu geben. Mit einer solchen Satzung kann eine Stadt – noch – jede andere Verwendung von Wohnraum als zu Wohnzwecken unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Umnutzung in Gewerbe, Abriss, Verwendung als Ferienwohnung und auch absichtlicher Leerstand, der länger als drei Monate andauert, könnten so verboten werden. Alternativ könnte die Behörde die Genehmigung auch von Auflagen abhängig machen, zum Beispiel von der Schaffung von Ersatzwohnraum oder einer Abstandszahlung.

Jetzt oder nie mehr

Das brachte natürlich den Mieterverein auf den Plan, der eine solche Satzung schon lange fordert. Denn die Empfehlung des Instituts Empirica, dass den Erstellungsprozess des Handlungskonzeptes Wohnen wissenschaftlich begleitet, zu einer solchen Satzung lautete: „Zunächst systematische Klärung von Ausmaß und Ursachen“ von Leerständen. Das allerdings kostet Zeit, und die läuft davon. Sobald Schwarz-Gelb in Düsseldorf das Wohnungsaufsichtsgesetz, in dem die Ermächtigung für Kommunen steht, geändert hat, ist der Erlass einer neuen Satzung nicht mehr möglich. Nur Satzungen, die dann bereits in Kraft sind, bleiben fünf Jahre gültig.

Mit einem klaren „wenn Ihr es jetzt nicht tut, tut ihr es nie mehr“ wandte sich der Mieterverein an die Fraktionen im Rat – und stieß auf Gehör! Per Dringlichkeitsantrag hievte Die Linke das Thema auf die Tagesordnung der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause. Und eine deutliche Mehrheit von 45:24 Stimmen beschloss tatsächlich, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung am 28. August einen Entwurf für eine solche Satzung vorlegen soll. Die Idee dahinter: Die Satzung beschließen, solange es noch geht, und später entscheiden, wie restriktiv sie angewendet werden soll.

Beratungsbedarf

Die Vorlage der Verwaltung kam, wenn auch reichlich spät: drei Tage vor der Ratssitzung. Und sie fand durchaus den Beifall des Mietervereins, der nur ein paar Kleinigkeiten auszusetzen hatte. Einen schnellen Beschluss im Rat gab es allerdings nicht. Denn SPD, CDU und AfD meldeten „Beratungsbedarf“ an. Und das heißt: Die Vorlage soll zuerst in den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen diskutiert werden, bevor abschließend der Rat darüber befindet.

Was von dem Beratungsbedarf zu halten ist, konnte man gleich am 5. September im hauptzuständigen Planungsausschuss erleben: Die Vorlage wurde ohne Aussprache und ohne Votum weitergeschoben.

Handlungskonzept Wohnen

Auf 78 Seiten hat das Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica die Arbeitsergebnisse aus fünf Workshops mit Mitgliedern aus Politik, Verwaltung und Wohnungsmarktexperten zusammengefasst. Unter den zahlreichen vorgeschlagenen Maßnahmen sind auch echte Neuheiten, z. B. der Aufbau einer wohnungsmarktbezogenen Quartiersbeobachtung, die Entwicklung von Qualitätsprinzipien und eine kommunale Bodenvorratspolitik. Der Mieterverein vermisst allerdings eine klare Bevorzugung von gemeinwohlorientierten Bauträgern bei der Vergabe von Fördermitteln, ein Sofortprogramm zur Unterbringung der Flüchtlinge, die noch immer in Notunterkünften leben, sowie Maßnahmen zur Dämpfung des Mietenanstiegs und zur Bekämpfung von Leerständen.
Nach der Sommerpause beginnt jetzt die Beschlussfassung in Bezirksvertretungen, Ausschüssen und abschließend im Rat, die noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Zahlreiche Infos dazu hier

Kommentar Aichard Hoffmann: Endlich Nägel mit Köpfen

Natürlich ist es richtig, dass ein Zweckentfremdungsverbot einen Eingriff in die grundgesetzliche Garantie des Eigentums darstellen würde. Umgekehrt ist es aber auch richtig, das kein Zweckentfremdungsverbot bedeuten würde, dass die Eigentümer von 7.500 leerstehenden Wohnungen in Bochum weiterhin die Sozialpflicht des Eigentums ignorieren dürften, die ebenfalls im Grundgesetz steht. Und selbstverständlich kann man es Kommunalpolitikern nicht verwehren, wenn sie in diesem Spannungsfeld in Ruhe darüber nachdenken wollen, was zu tun ist.

Aber: Die Vorlage der Verwaltung über eine Zweckentfremdungssatzung für Bochum fiel ja nicht vom Himmel. Sie wurde in Auftrag gegeben von einer deutlichen Mehrheit des Rates auf Dringlichkeitsantrag der Linken vor der Sommerpause. Sie orientiert sich an Beispielen aus Köln, Bonn, Münster, Dortmund, die jeder kennen kann, weil sie öffentlich sind. Keine Überraschung also, was darin steht.

Hinzu kommt, das seit mehr als einem Jahr in Bochum öffentlich darüber debattiert wird, wie mit Leerständen umzugehen ist. Der Mieterverein hat dieses Thema schon 2015 ins Gespräch gebracht, das Netzwerk „Stadt für Alle“ seit mehr als einem Jahr mit zahlreichen phantasievollen Aktionen darauf aufmerksam gemacht. Und die Hausbesetzer von der Herner Straße haben den Finger überdeutlich in die Wunde gelegt.

Außerdem wird in Bochum seit mehr als einem Jahr am Handlungskonzept Wohnen gearbeitet. Unter breiter Beteiligung aller erdenklicher Experten - und natürlich auch der Parteien. Immer wieder ging es dabei auch um die Frage: Was tun gegen Leerstände?

Wer also wollte, der konnte in Bochum Ende August des Jahres 2017 durchaus eine Meinung haben zum Thema Zweckentfremdung. Welche neuen Erkenntnisse erwarten sich SPD, CDU und AfD davon, dieses Thema weitere Male in drei Fachausschüssen und sechs Bezirksvertretungen zu diskutieren? Es ist müßig, darüber zu grübeln. Schon die allernächste Zukunft wird zeigen, ob eine Mehrheit im Rat bereit ist, in punkto Leerstände endlich Nägel mit Köpfen zu machen.


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