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12. Dezember 2017 (Aus den Städten)

Bochum: SPD gegen Zweckentfremdungssatzung - Leerstand bleibt

Der Rat der Stadt Bochum hat auf seiner Sitzung am 28. September der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für das Gebiet der Stadt Bochum, mit der man Leerstand und gewerbliche Umnutzung besser hätte bekämpfen können, mit 62:17 Stimmen abgelehnt. Ausschlaggebend war das Abstimmungsverhalten der SPD, die am 13. Juli noch die Dringlichkeit des Themas bejaht und gemeinsam mit Grünen, Linken und UWG die Verwaltung beauftragt hatte, bis Ende August eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Es folgte ein Schauspiel, das an Unwürdigkeit kaum zu überbieten war.

Als die Verwaltungsvorlage am 31. August im Rat vorlag, meldeten SPD, CDU und AfD „Beratungsbedarf“ an (wir berichteten). Beratungsbedarf im parlamentarischen Sinne bedeutet nicht, dass man im stillen Kämmerlein noch einmal nachdenken oder in der eigenen Fraktion darüber reden will, sondern dass die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen das Thema vorberaten sollen. Und wenn auch nur eine Fraktion solchen Beratungsbedarf anmeldet, ist es gute Sitte, dass alle anderen darauf Rücksicht nehmen und zustimmen. Und üblich ist, dass die Gremien dann auch ein Votum abgeben.

Man hätte also meinen können, der Planungsausschuss würde sich Gedanken über die wohnungspolitischen Sinnhaftigkeit einer solchen Satzung machen, der Finanzausschuss über ihre Finanzierbarkeit und der Sozialausschuss über die sozialpolitische Notwendigkeit, Leerstände energischer zu bekämpfen. Doch weit gefehlt. 5. September Planungsauschuss: ohne Aussprache und ohne Votum weitergeschoben. 20. September Hauptausschuss: dito. 21. September Sozialausschuss: das gleiche Bild. Erst am 27. September im Strukturentwicklungsausschuss wurde das Thema endlich beraten – einen Tag vor der nächsten Ratssitzung. Und obwohl die Bundestagswahl, vor der man das Thema ganz offensichtlich nicht erörtern wollte, inzwischen vorbei war, konnte sich die SPD noch immer nicht zu einer Meinung durchringen, und es gab wieder kein Votum.

Erst am Tag darauf ließ Ratsfrau Martina Schmück-Glock dann die sozialdemokratische Katze aus dem Sack. Die Satzung sei zu nichts nütze und deshalb überflüssig, argumentierte sie. Es war ihr nicht einmal zu blöd, ausgerechnet den Mieterverein zum Kronzeugen gegen eine Satzung zu machen, der ja geschrieben hätte, auch damals, zu Zeiten der alten Zweckentfremdungsverordnung in NRW, sei es in Bochum weder zu Enteignungen noch zu Beschlagnahmungen oder Bußgeldern gekommen – also sei eine Satzung ja offensichtlich zwecklos. Wer also konservativen Schreckgespenstern entgegentritt, erklärt Leerstandsbekämpfung gleich für sinnlos? Diese Logik muss speziell für die SPD erfunden worden sein. Am Ende der Debatte stimmten nur Grüne, Linke, Günther Gleising von der Sozialen Liste und der parteilose André Kasper für die Satzung.

Kopfschütteln in Düsseldorf

Bei den Genossen in Düsseldorf hat das Verhalten der Bochumer SPD Kopfschütteln ausgelöst. Andreas Rimkus, Bundestagsabgeordneter und Parteivorsitzender in seiner Stadt, ist froh, dass seine Partei im Düsseldorfer Stadtrat endlich den Widerstand der FDP überwunden hat, die nun einer Zweckentfremdungssatzung zustimmen will. Und die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hat gerade dort einen Antrag eingebracht, entschlossener gegen den Missbrauch von Wohnraum als Ferienwohnungen vorzugehen.

Andere Zählweise in Bochum

Auch der Stadtverwaltung, der Ratsherr Günther Gleising mangelnde Neutralität vorgeworfen hat, ist beim Thema Leerstände offenbar nicht wohl. Nur drei Wochen nach der Ratssitzung informierte sie die Fraktionen über eine geänderte Zählweise bei der Stromzähleranalyse, mit der die Leerstandszahlen ermittelt werden. Urplötzlich gibt es in Bochum statt 7.500 nur noch 5.700 leere Wohnungen. Aber da gibt es sicher keinen Zusammenhang.


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