Wohnungspolitik > Aus den Städten
12. Dezember 2017 (Aus den Städten)

Wohnungspolitik in Bochum: Handeln mit Konzept

Nach mehr als einem Jahr Konsultationen und Beratungen hat der Rat der Stadt Bochum am 16. November das geplante Handlungskonzept Wohnen beschlossen. Es enthält acht „priorisierte Maßnahmen“, die in jedem Fall umgesetzt werden sollen, sowie sieben weitere, die noch näher geprüft werden sollen. Der Mieterverein ist von den Beschlüssen tief enttäuscht.

„Wir haben uns in den letzten eineinhalb Jahren sehr intensiv in den Konsultationsprozess eingebracht und alles getan, um der Stimme der Mieter Gehör zu verschaffen“, resummiert Mietervereins-Geschäftsführer Michael Wenzel. „Leider enthält das Konzept, das jetzt verabschiedet wurde, nichts, aber auch gar nichts von unseren Vorschlägen. Das nehmen wir natürlich schon zum Anlass, unser kommunalpolitisches Engagement zu überdenken.“

Bauen, bauen, bauen

Neben einer Auflistung von zehn „bewährten und bereits laufenden Maßnahmen“, die fortgesetzt werden sollen, enthält das Handlungskonzept Wohnen acht „priorisierte neue Maßnahmen“. Fast alle zielen auf den Neubau:
- Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus
- Aktives Wohnbaulandmanagement
- Verstärkte Mobilisierung von Baulücken
- Verstärkte Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen
- Förderung von Sanierung / Modernisierung / Umbau im Bestand
- Intensivierte Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Vereinfachte Kommunikation und Beratung
- Initiierung eines „Bündnisses für Wohnen“

Ziel ist es, dass jährlich 800 neue Wohnungen in Bochum neu gebaut werden sollen, davon 200 öffentlich gefördert. Um dies zu erreichen, soll eine Sozialwohnungsquote eingeführt werden: Wer auf Flächen baut, die die Stadt zur Verfügung stellt, soll mindestens 30 % Sozialwohnungen errichten. Handelt es sich um Flächen, die zwar privat sind, für die die Stadt aber erst noch Baurecht schaffen muss, sollen es 20 % sein. Allerdings soll dies bei privaten Flächen nur gelten, wenn mehr als 2000 qm Wohnfläche gebaut werden. Und Ausnahmen soll es auch geben, wenn „stadtentwicklungspolitische Gründe“ dagegen sprechen.

Michael Wenzel sieht in diesen Rahmen Tür und Tor weit geöffnet, die Sozialwohnungsquote zu umgehen: „Investoren können leicht Bauvorhaben splitten und statt einmal 4.000 zweimal 2.000 qm Wohnfläche bauen, wenn sie ein bisschen zeitlichen Abstand zwischen die Bauanträge legen. Und ob die stadtentwicklungspolitischen Gründe nun sind, dass es in einem bestimmten Gebiet schon zu viele Sozialwohnungen gibt, oder man in einem anderen von vornherein keine haben will, ist nirgends festgelegt. Wir nehmen Wetten an, in wie wenigen Bauvorhaben die Quote tatsächlich realisiert wird.“

Privat vor Staat

Den Mieterverein stört aber auch, dass das gesamte Konzept ausschließlich auf private Investoren setzt, die Stadt sich auf die Rolle des Vermittlers von Hilfsdienstleistungen beschränken will. „Private Vermieter legen viel Wert auf solvente Mieter und scheuen den preiswerten Wohnungsbau. Es fehlt aber vor allem an preiswertem Wohnraum. Wir haben von der Stadt gefordert, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen, statt sich alle möglichen Tricks auszudenken, die Privaten zu preiswertem Bauen zu animieren. Die Stadt könnte selbst oder über eine rekommunalisierte VBW als Wohnungsbauträger auftreten oder wenigstens gemeinnützige Unternehmen bevorzugt fördern. Aber das wollte niemand hören. Zu umständlich, zu aufwändig, zu unsicher. Dabei ist „die Privaten umwerben“ genauso aufwändig und der Erfolg genauso unsicher.“

Weitere mögliche Maßnahmen

Eine Reihe weiterer Maßnahmen soll nach dem Beschluss geprüft werden:
- Implementierung von Quartiersbeobachtung und -analyse
- Erarbeitung eines Handlungskonzeptes „Zielgruppen des Bochumer Wohnungsmarktes“
- Förderung der Wohnraumversorgung bestimmter Zielgruppen
- Vereinbarung kommunaler Qualitätsprinzipien für wohnbezogene Neubau- und Bestandsprojekte
- Optimierte kommunale Bodenbevorratung
- Forcierter Umgang mit Problemimmobilien
- Stärkeres kommunales Wohnungsbauengagement

Den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung zum Kampf gegen Leerstände und Umnutzung, der als achte Möglichkeit vorgesehen war, hatte der Rat bereits einen Monat zuvor abgelehnt.

Mit „stärkerem kommunalen Wohnungsbauengagement“ ist übrigens keineswegs eigener städtischer Wohnungsbau gemeint, sondern „Kooperation mit weiteren privaten Akteuren“.

Kaum Maßnahmen im Bestand

Neubau ist teuer und dauert, erst recht, wenn dafür erst noch Baurecht geschaffen (sprich: ein Bebauungsplan aufgestellt) werden muss. Und auch 800 neue Wohnungen im Jahr erhöhen das Angebot nur um 0,4 %. Und im Sozialwohnungsbereich bringen 200 Wohnungen neu pro Jahr überhaupt keine messbare Vermehrung, da gleichzeitig jedes Jahr 180 bestehende Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Da sollte man den Blick vielleicht stärker auf die Entwicklung des Bestandes richten.

Die aber ist ein Stiefkind des Handlungskonzeptes. Unter den priorisierten Maßnahmen fällt lediglich die Modernisierungsförderung in diesen Bereich, soweit nicht Kommunikation und Information Querschnittsaufgaben sind und jedem Ziel dienen können. Modernisierung aber verteuert Wohnraum und vertreibt nicht selten die bisherigen Mieter. Denn die höheren Mieten übersteigen die Heizkosten-ersparnis bei weitem. Viele Mieter können die neuen Mieten anschließend nicht mehr bezahlen und müssen ausziehen. Maßnahmen zur Begrenzung des Mietenanstiegs, die der Mieterverein gefordert hat, sucht man im Handlungskonzept allerdings vergeblich.

Immerhin: Unter „Forcierter Umgang mit Problemimmobilien“ ist ein Projekt zu verstehen, wie es beispielhaft die Stadt Gelsenkirchen vormacht: Schrotthäuser aus städtischen Mitteln aufkaufen, sanieren und wieder verkaufen. Das verdient Lob – sofern diese Maßnahme denn die Prüfungsphase überlebt.

Zum Thema „Aktivierung von Leerständen“, das der Mieterverein immer wieder aufs Tapet gebracht hatte, enthält das Handlungskonzept keinerlei Aussage. Eine Zweckentfremdungssatzung hatte der Rat abgelehnt. Alternative Vorschläge – Fehlanzeige.

Und die Flüchtlinge?

Als Zielgruppen Bochumer Wohnungspolitik benennt das Handlungskonzept insbesondere Ältere, Studierende, Familien. Eine Gruppe, die noch bei dem Beschluss, überhaupt ein Handlungskonzept aufzustellen, eine bedeutende Rolle gespielt hat, sucht man vergeblich: Flüchtlinge. Die seien, so betont Stadtbaurat Markus Bradtke in verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, immer „mitgedacht“. Man wolle ja keine Flüchtlingsgettos bauen.

Der Mieterverein hatte dagegen ein Sofortprogramm gefordert, um die 3.000 Flüchtlinge, die immer noch in Containern leben, in Normalwohnungen unterzubringen. Michael Wenzel: „Das müssen ja – Stichwort Gettos – keine Neubauten sein. Wir vermissen aber auch jeden Anreiz für Vermieter bestehender Wohnungen, an Flüchtlinge zu vermieten.“

Fazit

„Alter Wein in neuen Schläuchen“ lautet Wenzels Bewertung des ganzen Konzeptes. „Es wird nahezu ausschließlich auf den Neubau durch private Investoren gesetzt. Das ist genau der gleiche neoliberale Unsinn, der die Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte durchzieht.“

Allerdings sind noch nicht alle Vorschläge des Mietervereins verloren. Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte etliches davon aufgegriffen und zwölf Änderungsanträge eingebracht. Zehn davon wurden abgelehnt, zwei zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen:
Erstellung eines Leerstandskatasters und Ermittlung der Vermietungshemmnisse.
Bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke für gemeinnützige Vorhaben und in Erbpacht.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum