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21. März 2018 (Vonovia)

Vonovia: Mieter ohne Heizkosten

Heizkostenabrechnungen sind der Schrecken der Mieter. Nicht selten enden sie mit Nachforderungen in Höhe von mehreren 100 Euro. Seltener – insbesondere nach milden Wintern – gibt es Geld zurück. Dass Mieter jedoch alles Geld, dass sie im Laufe der letzten Abrechnungsperiode vorausgezahlt haben, zurückerhalten, das haben auch unsere dienstältesten Rechtsberater noch nie erlebt – bis jetzt. Und es ist beileibe nicht nur toll für die betroffenen Mieter aus Laerheide.

Wer am Gropiusweg, Peter-Parler-Weg oder Camillo-Sitte-Weg wohnt, hat schon einiges mitgemacht, allem voran einen häufigen Besitzerwechsel. Nach der Pleite der Tower-Group wirbelte der Zwangsverwalter die Siedlung auf, indem er unberechtigte Forderungen der Altvermieterin in 4-stelligen Höhen einzutreiben versuchte. Kaum verkauft, sorgten aufwändige Modernisierungen der Barmer Wohnbau für Unruhe. Ein monatelanger Fahrstuhl-Ausfall lieferte bundesweit Schlagzeilen. Und jetzt ist schon wieder eine neue Vermieterin da: 2017 übernahm Vonovia die Conwert-Gruppe, zu der die Barmer Wohnbau gehörte. Man sollte meinen, dass bei diesem größten Wohnungsunternehmen Deutschlands endlich Professionalität in die Bewirtschaftung der Siedlung einziehen würde. Doch weit gefehlt.

Für die Abrechnung von kalten und warmen Betriebskosten gelten strenge Regeln: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss sie dem Mieter vorliegen. Kommt sie nur einen Tag zu spät, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Soweit die Formalie. Inhaltlich sind die Regeln weniger streng. Denn wenn die Abrechnung nicht korrekt ist, darf der Vermieter durchaus nachbessern.

Und korrekt waren die Abrechnungen für das Jahr 2016 ganz sicher nicht, die die Mieter im Dezember 2017 durchaus fristgerecht erhielten: Alle Mieter hatten angeblich keinerlei Heizenergie verbraucht und auch keinen einzigen Liter warmes Wasser. In sämtlichen Abrechnungen waren alle Vorauszahlungen der Mieter als Guthaben ausgewiesen.

Das konnte natürlich nicht mit rechten Dingen zugehen – und tat es auch nicht. Schon im Januar kam die Korrektur. Die war aber wiederum fehlerhaft, weil die Heizenergie nur nach Wohnfläche und nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde. Warmwasser fehlte erneut. Und die Abrechnung der kalten Betriebskosten kam auch erst im Januar, was Vonovia aber nicht daran hinderte, Nachforderungen zu stellen, wo sich ein Guthaben für die Vermieterin ergab.

York Redeker, zuständiger Rechtsberater beim Mieterverein, rät den Mietern, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen: „Nachzahlungen auf kalte Betriebskosten braucht kein Mieter zu leisten, denn diese Abrechnung kam verspätet. Und bei den Heizkosten kann jeder 15 % pauschal abziehen, weil eine Abrechnung nur nach Wohnfläche nicht zulässig ist.“

Das weiß offensichtlich auch Vonovia. Denn bei den zahlreichen Mitgliedern, für die Redeker die Vonovia bereits angeschrieben hat, gab die Gesellschaft erstaunlich schnell klein bei und bestätigte den Verzicht auf ihre Forderungen. Redeker: „Zu befürchten ist natürlich, dass Vonovia bei den Mietern, die sich nicht wehren, kassiert.“


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