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21. März 2018 (Land NRW)

Wohnraumförderung: Kürzungen beim Mietwohnungsbau

Ende Januar stellte Bauministerin Scharrenbach das neue Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2018 bis 2022 vor. Damit sind die Spielregeln für den Neubau von Sozialwohnungen und die Sanierung im Bestand mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gesetzt. Die Mietervereine kritisieren Kürzungen des Förderbudgets zu Lasten des Mietwohnungsbaus und einen Ausbau der Eigenheimheimförderung.

Im Jahr 2017 stellte das Land Nordrhein-Westfalen einschließlich Mitteln des Bundes 1,1 Mrd. € für die Wohnraumförderung zur Verfügung. In den Folgejahren soll der Fördertopf nur noch 800 Mio. Euro umfassen. Besonders hart trifft es dabei den Mietwohnungsbau. Statt 700 Mio. Euro im Vorjahr stehen dann nur noch jeweils 500 bis 520 Mio. Euro in den Folgejahren zur Verfügung. Das Förderbudget für energetische Modernisierungen und den altersgerechten Umbau wurde um 46 % von 120 auf 80 Mio. Euro gekürzt. Im Gegenzug soll die Fördersumme für die Eigenheimförderung bis 2022 um 50 % steigen.

Keine Trendwende

Für Mieterforum Ruhr ist das neue Förderprogramm keine ausreichende Antwort auf die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. In Dortmund erfüllen nach Berechnungen der Stadtverwaltung rund 50% der Haushalte die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung. In Bochum sind es ebenso viele. „Statt Kürzungen ist eine Ausweitung der Fördermittel für den geförderten Mietwohnungsbau notwendig, um das Abschmelzen des noch vorhandenen Wohnungsbestandes aufzuhalten und eine Trendwende einzuleiten.“, erklärte Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bauausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages, zu dem Mieterforum Ruhr am 16. März 2018 eingeladen war.

Die Fördersumme in dreistelliger Millionenhöhe klingt nach viel Geld. Im Vergleich mit vielen anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen den geförderten Wohnungsbau nie aufgegeben. Am Beispiel der Stadt Dortmund lässt sich jedoch anschaulich beschreiben, dass die Förderbudgets nicht ausreichen. Dort wurden in den vergangenen drei Jahren 138,3 Millionen Euro Wohnraumfördermittel fast ausschließlich für den Mietwohnungsbau abgerufen. Das vom Land NRW für Dortmund vorgesehene Förderbudget sah ursprünglich nur die Bewilligung von 90 Millionen Euro vor. Da anderen Gemeinden in NRW ihre Mittel nicht abgerufen haben, konnte Dortmund von einer höheren Fördersumme profitieren. „Trotzdem kann die Zahl der neu geförderten Wohnungen die aus der Bindung fallenden Mietwohnungen nicht kompensieren.“, stellt Scholz fest.

Tilgungsnachlässe

Das Land fördert Wohnungsbauträger und Investoren mit zinsvergünstigten Krediten und einem Tilgungsnachlass. Auch in der Eigenheimförderung wurden Tilgungsnachlässe eingeführt. Die Wohnraumförderung hatte und hat mit den niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt zu kämpfen. Allein zinsvergünstige Kredite reichten in den vergangenen Jahren nicht mehr aus, um genügend Investoren zum Baumen zu bewegen. Ex-SPD-Bauminister Groschek führte daher in der vergangenen Legislaturperiode Tilgungsverzichte neu ein und brachte damit den geförderten Wohnungsbau wieder in Schwung.

Mietervereine sehen dies allerdings durchaus auch kritisch. „Während die Rückzahlungen aus den Krediten für die Folgejahre wieder für die Wohnraumförderung zur Verfügung stehen, sind die Tilgungsverzichte verlorenes Geld“, sagt Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum. „Nach 20 oder 25 Jahren laufen die Bindungen für die geförderten Wohnungen aus und die Politik muss wieder teuer neu fördern. Es wäre höchste Zeit, auf Landesebene einen Einstieg in eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit mit dauerhaften Bindungen zu starten. Aber daran hat in NRW Schwarz-Gelb in der Gegenwart genauso wenig Interesse wie Rot-Grün in der Vergangenheit.“


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