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15. Juni 2018 (Bundespolitik)

Ab November gibt es Musterklagen

Während sich Auch-Wohnungsbauminister Seehofer (CSU) mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) um die Sicherung der deutschen Grenzen gegen Flüchtlinge streitet, sammelt Kabinettskollegin Katarina Barley (SPD) eifrig Fleißpunkte. Die Justizministerin hat nicht nur ihre Hausaufgaben in Fach Mietrecht gemacht (siehe links), sondern ihr Gesetz zum Thema Musterfeststellungsklagen sogar bereits durch den Bundestag gebracht. Der beschloss am 14. Juni, dass Verbraucher ab dem 1. November auch gemeinsam ihre Rechte durchsetzen können – ohne Risiko für die Einzelnen.

Immer wieder erlebt: „Einer allein kann ja doch nichts machen“, sagen sich 10.000 Geschädigte eines großen Konzerns. Ob es um einen VW-Diesel mit zu hohen Abgaswerten oder um eine überhöhte Nebenkostenabrechnung der Vonovia geht – man weiß, dass man im Recht ist, traut sich aber nicht, es durchzusetzen. Einen Prozess führen? Viel zu riskant! Und selbst wenn es jemand riskiert und gewinnt sogar, hat das keine Folgen für die 9.999 anderen.

Ab 1. November kann das anders werden. Ab dann können dafür zugelassene Verbraucherschutzverbände – wie heute schon in den USA – Musterklagen einreichen, an die sich Geschädigte ohne Risiko anhängen können. Auch Mietervereine gehören zu diesen Verbänden.

Das Verfahren funktioniert dann so:

Im ersten Schritt stellt der klagende Verband die Fälle von 10 Betroffenen zusammen und reicht Klage ein. Wenn die Klage zulässig ist, macht das Gericht sie öffentlich bekannt. Via Internet wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 40 weitere Betroffene melden. Nur dann wird das Verfahren durchgeführt.

Da der Verband den Prozess führt, tragen die Betroffenen keinerlei Risiko. Erst wenn der Prozess – eventuell durch mehrere Instanzen – gewonnen ist, müssen sie ihre individuellen Ansprüche beziffern, die dann einzeln geregelt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Streit in der Sache aber schon entschieden.

Weiterer Vorteil: Sobald der Verband Klage eingereicht hat, ist die Verjährungsfrist unterbrochen. Man hat also keine Eile mehr. Und das Urteil gilt für Alle. Der Mieterverein wird sich diese neuen Möglichkeiten genau ansehen.


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