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15. Juni 2018 (Bundespolitik)

Neue Bauordnung für NRW

Mitte März dieses Jahres hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Gesetzesentwurf für die nordrhein-westfälische Bauordnung vorgelegt. Eigentlich hatte die alte rot-grüne Landesregierung bereits eine Novelle beschlossen, die dann aber von Bauministerin Scharrenbach im Zuge eines Moratoriums auf Eis gelegt wurde.

Anfang Mai nahmen Verbände bei der Anhörung im Landtag Stellung. Von Seiten der Sozialverbände und des DMB NRW werden u. a. die geplanten Vorschriften für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen kritisiert. So soll etwa die zuvor vorgesehene verbindliche Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen wegfallen. Zwar sollen Wohnungen im Geschosswohnungsbau barrierefrei im sogenannten Universalstandard erstellt werden müssen. Ein nachträglicher Umbau in eine rollstuhlgerechte Wohnung ist aber gerade hinsichtlich Bewegungsflächen im Flur oder Bad laut Fachleuten in der Regel nicht möglich.

Beim Thema Brandschutz kritisiert der Verband der Feuerwehren in NRW u. a. die Absenkung des Schutzniveaus bei der Brennbarkeit von Baustoffen und „neue, risikoreiche Szenarien der Brandausbreitung“. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund verwies bei der Anhörung im Hinblick auf die Räumung des Hannibal 2 auf die Notwendigkeit eines Wohnungs-TÜVs für Hochhäuser. Inwieweit Hinweise der Verbände noch aufgenommen werden, wird sich zeigen, wenn der Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte im Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.


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