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15. Juni 2019 (Bundespolitik)

Alternativen: Mieten bremsen, stoppen, deckeln?

In Berlin unterschreiben 10.000de Menschen ein Volksbegehren mit dem Ziel, Wohnungsunternehmen zu verstaatlichen. Tübingens OB Boris Palmer, grünes Polit-Enfant-Terrible, droht bauunwilligen Grundstückseigentümern in seiner Stadt mit Enteignung. Und Juso-Chef Kevin Kühnert will nicht nur Miethaie, sondern auch Autokonzerne verstaatlichen. Töne, wie man sie in Deutschland noch nicht gehört hat. Und an deren Realisierung man auch erstmal nicht glauben will. Doch es gibt auch leichter zu realisierende Ideen, die über die zum 1. Januar verschärfte Mietpreisbremse hinausgehen.

In Städten mit Mietpreisbremse muss der Vermieter seit dem 1. Januar bei einem neuen Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn er sich auf eine der vier Ausnahmeregelungen von der Mietpreisbremse beruft. Außerdem müssen Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse nicht mehr qualifiziert, sondern nur noch einfach rügen. Marginale Änderungen, von denen von vornherein nicht viel zu erwarten war.

Mietenstopp

Das scheint sogar die Bundes-SPD gedacht zu haben, noch bevor die Verschärfung ihrer Justizministerin überhaupt in Kraft trat. Bereits im September letzten Jahres traten die damalige Parteichefin Andrea Nahles und ihr Vize Thorsten Schäfer-Gümbel vor die Presse und forderten einen Mietenstopp: Überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollten Mieten für einen Zeitraum von fünf Jahren nur noch in Höhe der Inflationsrate steigen – derzeit knapp 2 %.

Anders als die Kappungsgrenze, die in solchen Gebieten derzeit bei 15 % in 3 Jahren liegt, soll der Mietenstopp nicht nur für Mieterhöhungen, sondern auch bei Neuvermietung gelten. „Der Druck auf dem Mietmarkt ist heute so dramatisch, dass wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen“, hieß es damals in dem SPD-Papier.

Eine solche Forderung ist allerdings in einer Koalition mit der CDU nicht durchsetzbar, denn die hält davon gar nichts. Und als es im deutschen Bundestag noch eine Mehrheit links der CDU gab – vor der letzten Bundestagswahl – hatte die SPD sich für die GroKo entschieden.

Weiterer Nachteil: Der Mietenstopp sollte wieder nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Gebiete, die die Landesregierungen also erst einmal durch Verordnung festlegen müssten. Jede CDU-geführte Landesregierung hätte den Mietenstopp also jederzeit unterlaufen können.

Mietendeckel

Eine Landesregierung, die das nicht will, ist der rot-rot-grüne Berliner Senat. Er will offensichtlich nicht auf eine bundesweite Regelung warten und arbeitet an dem Erlass eines Mietendeckels. Zwar sind die Diskussionen in der Koalition noch nicht abgeschlossen, aber aktuell sieht es so aus, als würde der Mietendeckel tatsächlich etwas anderes als das einfache Einfrieren der bestehenden Mieten, egal, auf welcher Höhe sie sich gerade befinden. Wie der Name „Deckel“ suggeriert, soll es eine Mietobergrenze werden, die es erlauben würde, niedrige Mieten noch bis zu Höhe des Deckels anzupassen. Weiterer Unterschied zum Mietenstopp: Es wäre Landesrecht.

Problem allerdings: Das Miethöherecht steht im Bürgerlichen Gesetzbuch – ein Bundesgesetz, dass die Berliner Koalition nicht ändern kann. Deshalb hat sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, dass das Land Berlin in Eigenregie einen Mietendeckel einführen kann. Dass der Bund zivilrechtliche Regelungen über die Miethöhe aufstelle, hindere die Länder nicht daran, öffentlich-rechtliche Mietbegrenzungen auszusprechen. Da alle drei Regierungsparteien den Deckel wollen, sollte einer zeitnahen Umsetzung also nichts im Wege stehen.


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