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10. September 2019 (Bundespolitik)

Neues Gebäudeenergiegesetz

Wer Häuser baut, sieht sich einer Reihe von Vorschriften gegenüber. Allein für die energetischen Vorgaben gibt es drei verschiedene Rechtsvorschriften: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). In diesem Jahr sollen sie zum neuen Gebäudeenergiegesetz zusammengefasst (GEG) werden. Der Deutsche Mieterbund ist mit dem Gesetzentwurf allerdings gar nicht zufrieden.

Auslöser für die Neufassung war unter anderem die EU-Gebäuderichtlinie von 2010. Darin wird Niedrigstenergie-Standard für Neubauten gefordert – ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für private Gebäude. Ziel ist, dass Gebäude jeder Art ab dem Jahre 2050 klimaneutral sein sollen. Das ist das Mindeste, um das internationale Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 2 Grad Celsius zu beschränken, doch noch zu erreichen.

Ende Mai haben das Wirtschafts- und das Umweltministerium nun einen Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz vorgelegt, das alle energetischen Vorschriften im Baubereich zusammenfassen soll. Wer sich jedoch erhofft hat, damit würde ein großer oder wenigstens ein kleiner Fortschritt in Richtung Klimaschutz gemacht, sieht sich getäuscht.

Kein wesentlicher Beitrag

„Das Gebäudeenergiegesetz wird in der vorliegenden Fassung keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele, zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien liefern können“, schreibt DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz in der Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes. „Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes bedarf es deutlich ehrgeizigerer Anforderungen an ein Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien.“

Ursache für diese vernichtende Beurteilung ist der Umstand, dass die schon jetzt geltenden energetischen Anforderungen sowohl an den Neubau als auch an Bestands-immobilien in keiner Weise verschärft werden in dem neuen Gesetz. Dass es beim jetzigen Standard KfW 75 bleiben soll, hatten SPD und CDU bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. In der vergangenen Legislaturperiode hatte es dagegen noch einen Entwurf gegeben, der KFW 55, also das Niedrigstenergie- oder auch Effizienzhaus als Standard für den Neubau vorsah.

Jahrelanges Getrommel

Ursache für dieses Einknicken ist offensichtlich das jahrelange Getrommel der Immobilien- und der Bauwirtschaft gegen die wiederholten Verschärfungen in der EnEV (zuletzt 2016), die ihrer Meinung nach das Bauen – und damit auch das Wohnen – verteuern. Und ein Einbrechen der ohnehin immer noch viel zu niedrigen Zahlen im Wohnungsbau möchte die Bundesregierung in aktuell angespannten Situation auf vielen Wohnungsmärkten offenbar nicht riskieren.

Der Deutsche Mieterbund sieht die Probleme allerdings woanders: Die Modernisierungsumlage in § 559 BGB ermöglicht immer noch teure Mieterhöhungen, auch wenn sie vonn 11 auf 8 Prozent abgesenkt wurde. Es bleibt dabei, dass die Mieter allein die Zeche zahlen. Der Mieterbund fordert seit Jahren die Abschaffung dieser Umlage und stattdessen ein effizientes Abschreibungs- und Fördersystem. Denn Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Ansonsten, schreibt Ulrich Ropertz, „erscheint es höchst zweifelhaft, ob die in § 1 GEG beschriebenen Ziele tatsächlich erreicht werden können.“


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