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1. April 2003 (Aus den Städten)

Cross-Border-Leasing in Bochum:

Bürgerbegehren kann Kanal-Deal nicht stoppen - Die Stadt Bochum hat ihr Kanalnetz an einen US-amerikanischen Trust, hinter dem die First Fidelity International Bank in New York steckt, verpachtet und dafür 20 Mio. € eingenommen. Das Geld soll einen Teil der städtischen Schulden tilgen.

Genau das hatten 13.271 Bochumerinnen und Bochumer zu verhindern versucht. Sie unterschrieben ein Bürgerbegehren gegen das Geschäft, das von Attac Bochum initiiert und vom Mieterverein unterstützt worden war. Lange Zeit hatte man im Rathaus den Versuch nicht ernst genommen. Doch in einem fulminanten Endspurt schafften es Attac und Mieterverein, die Zahl der Unterschriften in den letzten vier Tagen vor Abgabe von 6.000 auf 15.000 zu steigern.
Der Stadtrat scherte sich jedoch wenig um den Bürgerwillen. Zwar musste er die Zulässigkeit des Begehrens feststellen - das Quorum von 11.921 war klar überschritten. Doch gleichzeitig beschloss die rot-grüne Mehrheit, dem Begehren nicht zu folgen. Bereits am nächsten Tag nach dem Ratsbeschluss saß Stadtkämmerin Ottilie Scholz im Flieger nach New York.
Erstaunlich angesichts dieser Entschlossenheit: Der Stadtrat berief extra eine Sondersitzung am Sonntag (!), dem 9. März ein, um vor dem Abflug der Kämmerin noch feststellen zu können, ob das Bürgerbegehren nun erfolgreich war.
Bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren schreibt die Gemeindeordnung von NRW zwingend vor, dass die Frage durch einen Bürgerentscheid geklärt werden muss. Das ist eine richtige Volksabstimmung mit Wahllokalen und allem Drum und Dran. Genau diesen Bürgerentscheid aber will die Stadt nicht durchführen. Ihr Argument: Da der Vertrag inzwischen unterschrieben sei, sei der Bürgerentscheid nun obsolet.
Ein Sturm der Entrüstung fegt seither durch die Leserbriefspalten der Tageszeitungen. Tenor: „In Bochum wird Bürgerwille mit Füßen getreten.“
Attac und Mieterverein prüfen derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Fest steht freilich, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat.


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