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2. April 2004 (Bundespolitik)

Bundesregierung korrigiert Kündigungsfristen

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Regelung der Kündigungsfristen für Mieter zu korrigieren. Es soll eindeutig klargestellt werden, dass Mieter auch in Verträgen, die vor dem 1. 9. 2001 abgeschlossen wurden, nur eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten brauchen.

Ausnahmen sollen nur gelten, wenn Mieter und Vermieter bei der Aushandelung des Mietervertrages längere Fristen individuell vereinbart hatten.
Dies sollte eigentlich ab in Kraft treten der Mietrechtsreform gelten. Eine unglücklich formulierte Übergangsregelung hatte der Bundesgerichtshof jedoch so ausgelegt, dass die alten, längeren Fristen schon dann weiter Bestand hatten, wenn sie in einem Formularvertrag lediglich erwähnt wurden.


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