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15. Dezember 2005 (Bundespolitik)

Zur Sache:Ausgleichsabgabe

Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit Hilfe staatlicher Fördermittel erbaut worden sind. Ihre Mieten sind daher niedriger als im freifinanzierten Wohnungsbau. Deshalb gelten für MieterInnen, die dort einziehen wollen, bestimmte Einkommensgrenzen.

Sie wurden erst 2003 teilweise deutlich erhöht:
• 15.000 Euro für einen 1-Personen-Haushalt
• 20.000 Euro für einen 2-Personen-Haushalt
• 2.600 Euro mehr für jede weitere Person
• 500 Euro extra pro Kind für Alleinerziehende.
Wer eine Sozialwohnung bewohnt, obwohl er - inzwischen - mehr verdient, wird seit 1983 zur sogenannten „Ausgleichsabgabe“ - im Volksmund immer noch besser bekannt als Fehlbelegungsabgabe - herangezogen. Da die Mieten von Sozialwohnungen aus Steuermitteln heruntersubventioniert werden, soll die Abgabe diesen Vorteil bei MieterInnen abschöpfen, die genug Einkommen haben.
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zweckgebunden für den Sozialen Wohnungsbau auszugeben. Nur die Verwaltungskosten der Kommunen, die die Einkommen der Sozialmieter alle drei Jahre überprüfen und die Abgabe einziehen, dürfen davon abgezogen werden. In NRW sind dies ca. 12 %.
In NRW sind seit ihrem Bestehen 24.500 Wohnungen mit einem Volumen von 1,5 Mrd. Euro aus der Fehlbelegungsabgabe gefördert worden. Im Wohnungsbauprogramm 2005 ist der Finanzierungsbeitrag aus der Ausgleichsabgabe mit rund 45,4 Millionen Euro höher als der Finanzierungsbeitrag aus dem Bundeshaushalt mit 44,3 Millionen Euro.
Derzeit gibt es in den 250.000 Sozialwohnungen in NRW noch 92.000 Fehlbeleger.


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