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15. Februar 2006 (Land NRW)

Zweckentfremdung weiter kontrollieren

Mieterforum Ruhr kritisiert ein Vorhaben der Landesregierung zur Wiederbelebung der Innenstädte, dass in der lautstarken Diskussion um die Einkaufszentren auf der grünen Wiese unterzugehen droht: Die ersatzlose Streichung der Zweckentfremdungsverordnung.


Diese Verordnung gilt in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren, seit 2001 jedoch nur noch in 45 Kommunen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum nicht in allen Bereichen sicher gestellt ist. In diesen Städten dürfen Miet- und Genossenschaftswohnungen nur mit vorheriger Genehmigung der Kommune anders als zu Wohnzwecken genutzt werden. Das gilt für die Umnutzung als alleinige Gewerbefläche - etwa für Arztpraxen oder Awaltskanzleien -, aber auch für Leerstand oder Abriss. Diese Genehmigung kann von der Errichtung von Ersatzwohnraum abhängig gemacht werden oder von einer Ausgleichszahlung. Die Verordnung gilt nicht für Eigentumswohnungen und Eigenheime, und sie verbietet auch nicht die Einrichtung eines Arbeitszimmers, beispielsweise bei einem Steuerberater.

Falsch ist nach Angaben von Mieterforum Ruhr die Behauptung, die Zweckentfremdungsverordnung erlaube die Umnutzung nur mit "hohem finanziellen Aufwand" und in reinen Wohngebieten gar nicht. Aichard Hoffmann vom Mieterforum: "Dass sich in reinen Wohngebieten nicht mal ein Architekt niederlassen darf, steht gar nicht in der Zweckentfremdungsverordnung, sondern in der Landesbauordnung. Und dass die Umnutzung immer teuer ist, stimmt auch nicht: Bei einem öffentlichen Interesse, etwa, weil ein Arzt oder Anwalt in einem Viertel fehlt, kann die Kommune die Genehmigung ohne jede Auflage erteilen."

Die Verordnung ersatzlos zu streichen hieße, auch in den Ballungszentren, in denen vor allem preiswerter Wohnraum noch bitter benötigt werde, der Zweckentfremdung Tür und Tor zu öffnen. Dagegen gebe die Verordnung den Kommunen ein flexibles Instrument an die Hand, eine Umnutzung von Wohflächen so zu regeln, wie es die jeweilige Situation erfordere.


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