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3. März 2006 (Bundespolitik)

Solidarabgabe für soziales Wohnen beibehalten !

Mietervereine gegen Abschaffung der „Fehlbelegerabgabe“ - Eindeutig für eine Beibehaltung der Ausgleichsabgabe („Fehlbelegerbgabe“) im Sozialen Wohnungsbau in NRW haben sich die Mietervereine Bochum, Dortmund und Witten ausgesprochen. „Die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist ein Gebot sozialer Gerechtigkeit“, heißt es in einer Stellungnahme zur Anhörung des NRW-Landtages am 2. März. Die Abgabe sei für die Finanzierung der Wohnraumförderung in NRW weiterhin dringend erforderlich und führe auch nicht zu einseitigen Bewohnerstrukturen.

Die Ausgleichabgabe wird von Mieter/innen öffentlich geförderter Wohnungen erhoben, wenn deren Einkommen bestimmte Grenzen deutlich übersteigt. Sie soll nicht höher sein als der Mietpreisunterschied zwischen der Sozialwohnung und dem „freien Wohnungsmarkt“. Auf Erhebung der Abgabe kann in bestimmten Wohngebieten verzichtet werden, um einseitige Bewohnerstrukturen zu verhindern. Das Aufkommen der Abgabe fließt in das Wohnungsbausonder-Vermögen des Landes und dient damit direkt dem Sozialen Wohnungsbau. Nach einem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung soll die Abgabe bis 2009 schrittweise abgeschafft werden.
Bei Umsetzung dieser Pläne befürchten Mieterforum Ruhr und Städtetag Einnahmeeinbußen für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte ist auf lange Sicht keine Kompensation dieser Einbußen zu erwarten. Und: „Wer heute die Einnahmequellen für eine vorausschauende, nachhaltige Wohnraumförderung kappt, schafft die Handlungsdefizite von morgen“, betonen die Mietervereine. „In Folge der Arbeitsmarkt- und Armutsentwicklung, aber auch aufgrund der Bevölkerungsentwicklung müssen wir für die Zukunft mit einem wachsenden Handlungsbedarf für eine modernisierte Wohnraumförderung rechnen.“
Die Abgabe führe in der Regel nicht zu einseitigen Bewohnerstrukturen durch Verdrängung der Leistungspflichtigen aus den Siedlungen des Sozialen Wohnungsbaus. „Die Abgabe ist in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt, so dass Fehlbeleger nicht teurer wohnen als in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang allerdings die Orientierung am Mittelwert des Mietspiegels.“
Die Ausgleichsabgabe gebe den Kommunen schon heute die Möglichkeit, flexibel auf Probleme mit einseitigen Bewohnerstrukturen in bestimmten Gebieten einzugehen. Eine Begründung für den flächendeckenden Verzicht auf die Abgabe sei deshalb nicht zu erkennen.
Die Pläne zur Abschaffung der Abgabe reihten „sich nahtlos ein in eine neo-liberale Ordnungspolitik, die durch die Privatisierung öffentlichen Wohnungsvermögens, die Deregulierung von Bewohnerrechten sowie die Zweckentfremdung des Wohnungssozialvermögens für die Vermögensbildung von Mittelschichten, die Anheizung der Zersiedlung und den Wohnungsabriss die bisherigen Grundlagen der nachhaltig sozialen Wohnungs- und Städtebaupolitik aufkündigt.“


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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