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20. April 2006 (Bundespolitik)

Probleme für Hartzer

Von niedrigeren Werten im Mietspiegel profitieren die meisten MieterInnen nur mittelbar. Denn im Gegensatz zu VermieterInnen, die mit höheren Mietspiegel-Werten eine Mieterhöhung begründen können, können MieterInnen keine Mietsenkung verlangen, wenn im Mietspiegel niedrigere Werte für ihren Wohnungstyp stehen.

Allerdings rücken in solchen Fällen Mieterhöhungen in weite Ferne, die Grenze zur Mietpreisüberhöhung (20 Prozent über dem Mietspiegel) kommt dagegen näher. Und bei einer Neuvermietung orientieren sich doch sehr viele VermieterInnen am Mietspiegel - die hier erlaubten 20 Prozent Überschreitung erlauben sich immer weniger VermieterInnen - weil sie die Wohnung dann nicht loswerden.
Für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II sind jedoch die überwiegend gesunkenen Werte in der Baualtersklasse 1950 - 69 ein handfestes Problem. Denn nach diesen Mietspiegelwerten wird die Angemessenheitsgrenze gebildet, bis zu der ihre Mieten von der ARGE übernommen werden. 1400 Bedarfsgemeinschaften haben bereits eine Aufforderung erhalten, die Wohnkosten zu senken (siehe Seite 19). Mit den neuen Werten könnten es leicht doppelt so viele werden.
Der Mieterverein ist sowohl mit der ARGE als auch mit den Fraktionen im Rat im Gespräch, um das Problem zu lösen. Zugesagt hat die ARGE bisher, dass die 23.700 Bedarfsgemeinschaften, deren Wohnkosten bereits geprüft sind, nicht erneut nach den neuen Mietspiegelwerten geprüft werden. Das hilft aber denen nicht weiter, die im Laufe der nächsten Jahre neu in den ALG II-Bezug geraten, und deren Miete noch nach dem alten Mietspiegel gebildet wurde.
Da man von den ARGE-MitarbeiterInnen kaum erwarten kann, dass sie mehrere verschiedenen Mietspiegel zu Rate ziehen, je nachdem nach welchem Mietspiegel die aktuelle Miete zuletzt gebildet wurde, kommt eine Abkoppelung der Mietobergrenze vom Mietspiegel in Betracht. Das allerdings würde eine Änderung der Richtlinie bedeuten, die nur der Sozialausschuss beschließen könnte. Wir werden Sie selbstverständlich informieren!


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