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29. Juni 2006 (LEG Aktionsbündnis)

Volksinitiative LEG: Anleitung

Dies ist die Anleitung zur Unterschriftenliste. Lesen Sie sie sorgfältig! Beachten Sie die Hinweise. Unterschriften können sonst für ungültig erklärt werden.
Wenn Sie ihrem Wohnort oder Umfeld sammeln, melden Sie sich bitte beim Kampagnenbüro.

1. Die Sammellisten sind mit dem Innenministerium abgestimmt worden. Diese dürfen nicht verändert werden ? z.B. durch Aufkleber oder handschriftliche Kommentare. Das Feld "Bemerkungen" ist nur dem jeweiligen Einwohnermeldeamt vorbehalten. Die Sammellisten bestehen aus drei Seiten: Antrag, Sammelunterschriftsbogen 1. Seite (Unterschriften 1 ? 10) und Sammelunterschriftsbogen 2. Seite (Unterschriften 11 ? 20). Diese bitte nicht trennen bzw. immer zusammengeheftet lassen. Wenn Sammellisten aus dem Internet heruntergeladen werden, müssen diese entsprechend in dieser Reihenfolge zusammengeheftet werden.

2. Unterschriften dürfen nur von beauftragten Personen (Vertrauenspersonen) gesammelt werden. Wer mit einer der Sammellisten Unterschriften sammeln will, muss sich zunächst im Kampagnenbüro (siehe unten) registrieren lassen. Die Trägerin der Volksinitiative, das Aktionsbündnis "Zukunft der LEG", wird ein Netz von Vertrauenspersonen in den Städten und Gemeinden aufbauen. Diese werden die Unterschriftensammlung koordinieren und die Sammellisten ausgeben. Vertrauenspersonen wird es auch in den Verbänden und Parteien geben, die die Volksinitiative unterstützen. Bitte dort gegebenenfalls nachfragen.

3. Sammellisten dürfen nur unterzeichnungswilligen Bürgerinnen und Bürgern im persönlichen Kontakt vorgelegt werden. Der Text der Volksinitiative muss dabei vorgetragen oder durchgelesen werden. Stimmberechtigt sind nur Wahlberechtigte nach dem Landeswahlgesetz, d.h. volljährige Deutsche mit Wohnsitz in NRW. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nicht wahlberechtigt sind, sollen nicht ausgeschlossen werden. Es muss jedoch bei der Unterschrift darauf hingewiesen werden, dass diese Stimmen nicht für die zur Zulassung der Volksinitiative erforderlichen Anzahl der Unterschriften zählen.

4. In eine Sammelliste sollten sich bitte nur Wahlberechtigte aus einer Stadt oder Gemeinde eintragen. Das erleichtert die vorgeschriebene Überprüfung der Unterschriften durch die örtliche Meldebehörde sehr. Bitte auf eine vollständige Eintragung achten. Damit auch die Unterschriften identifizierbar sind, müssen sie leserlich und vollständig sein (bitte auch den Vornamen ausschreiben). Jede Person darf sich (selbstverständlich) nur einmal eintragen. Bei irrtümlicher Mehrfacheintragung, ist diese von der Vertrauensperson wieder zu streichen. Für Stimmberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind, können gesonderte Einzelunterschriftsbögen angefordert oder im Internet heruntergeladen werden.

5. Die unterschriebenen Listen (auch wenn sie weniger als 20 Unterschriften haben) bitte so schnell wie möglich an eine Vertrauensperson oder die örtliche Geschäftsstelle einer Organisation, die die Volksinitiative unterstützt, zurückgeben. Die Vertrauensperson wird die Listen der zuständigen Meldebehörde zur Prüfung vorlegen und die geprüften Listen schnellstmöglich an das Kampagnenbüro senden. Die Einwohnermeldeämter sind vom Innenministerium über die Volksinitiative unterrichtet worden.

Bei Fragen bitte unbedingt das Kampagnenbüro kontaktieren!
Aktionsbündnis Zukunft der LEG, c/o Mieterverein Bochum, Brückstr. 58, 44787 Bochum Telefon: 0234/96114-34, Fax: 0234/96114-11, e-mail: info@volksinitiative-leg.de. Internet: www.volksinitiative-leg.de


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