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22. Juli 2004 (Bundespolitik)

Hartz IV: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht wohnen

VON DER ARBEITSLOSENHILFE ZUM ALG II: - Diese Info-Reihe informiert Multiplikatoren über die rechtlichen und (kommunal)politischen Auseinandersetzungen um die Hartz-Umsetzung für das Wohnen und zeigt Handlungsansätze auf.
Info 1 bietet eine knappe Übersicht zum SGB II und den sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Gefahren für das Wohnen.

Die Lohnersatzleistung „Arbeitslosenhilfe“ wird ersatzlos gestrichen. Arbeitslosenhilfe-Empfänger, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Bedürftigkeit), erhalten die „Fürsorgeleistungen“ des Arbeitslosengeldes II (ALG II, bzw. Sozialgeld), die in vielen Fällen unterhalb der Leistungen der früheren Sozialhilfe (incl. Einmalleistungen) liegen.
Von den Ansprüchen werden andere Einkünfte abgezogen.
Mehrere hunderttausend Menschen werden wegen der Anrechnung von Vermögen oder Einkommen in ihren Bedarfsgemeinschaften aus jedem Unterstützungsbezug herausfallen.
Der Rest - über 2 Millionen Menschen - wird auf einen Schlag zu vom Staat abhängigen, arbeitsverpflichteten FürsorgeempfängerInnen mit eingeschränkten Grundrechten degradiert.
Das betrifft auch die Wohnverhältnisse.


Dateien:
040730185122.pdf47 K
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