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15. März 2011 (Vonovia)

Wer braucht eine eBox®?

Hertha und Manuel Klausner* aus Wattenscheid sind sicher nicht die einzigen Mieter der Deutschen Annington, die Ende Dezember Post von Deutschlands größter Wohnungsgesellschaft bekamen. In dem Schreiben wurde die Installation einer sogenannten "eBox®" an Heizungsanlage und Öltank angekündigt.

Da natürlich kein normaler Mieter eine Ahnung hat, was das ist, wurde es in dem Schreiben erklärt:

"Die eBox übermittelt zum einen laufend Daten über den Betrieb der Heizungsanlage an ihre Vermieterin. Weichen die tatsächlichen Werte der Heizungsanlage von den voreingestellten Werten auch nur länger als 10 Minuten ab (z. B. bei der Vorlauftemperatur), so wird Ihre Vermieterin darüber sofort per SMS oder E-Mail informiert. Auf diese Weise kann Ihre Vermieterin umgehend die geeigneten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten, wodurch ein stets optimaler Betrieb der Heizungsanlage mit entsprechend niedrigen Verbräuchen gewährleistet ist.

Zum anderen kann über die eBox laufend der jeweilige Füllstand der Tankanlagen abgerufen werden. Sollte der Füllstand einen bestimmten vorher vereinbarten Stand unterschreiten, so wird Ihre Vermieterin sofort per SMS oder E-Mail informiert. Auf diese Weise wird dem Heizöllieferanten eine optimale Tourenplanung ermöglicht und ein Leerlaufen der Anlage verhindert. Zudem kann durch die eBox natürlich auch der exakte Anfangs- und Endbestand an Heizöl zum Zwecke der Abrechnung der Kosten ermittelt werden."

"Toll", dachte sich Hertha Klausner. "Toll für die Annington. Und was habe ich davon?" Die Antwort erfuhr sie unten auf der Seite: Kosten. Die Annington würde die Geräte anmieten, hieß es dort. 302,15 Euro für einen Tank, 52,93 Euro für jeden weiteren, soweit vorhanden. Und: Es handele sich um umlagefähige Betriebskosten.

Das stimmt prinzipiell, erfuhr Hertha Klausner in der Rechtsberatung. Berater Rainer Klatt sieht darin aber ein "unwirtschaftliches Verhalten" seitens der Wohnungsgesellschaft. "Für Vermieter sind Heiz- und Nebenkosten durchlaufende Posten. Es kann ihnen also prinzipiell egal sein, wie hoch sie sind. Deshalb hat der Gesetzgeber das Gebot des "wirtschaftlichen Verhaltens" ins Gesetz geschrieben. Unnötige Kosten muss der Vermieter vermeiden, Brennstoff möglichst günstig einkaufen, bei Wartungen Preisvergleiche einholen und dergleichen. Und dieser elektronische Schnickschnack ist ganz bestimmt unnötig."

Anders sieht das natürlich die Herstellerin, die Bochumer Firma Proenergy Contracting GmbH & Co. KG. Unter anderem dient die eBox® der effizienten Brennwertkontrolle und der Verbrauchs-optimierung, mit anderem Worten: dem Energiesparen.

Bis es über diese Frage Rechtssicherheit gibt, wird allerdings noch viel Gülle die Emscher herunterfließen. Da die Geräte im Laufe des Jahres 2011 installiert werden sollen, können die Kosten dafür frühestens 2012 in einer Haizkostenabrechnung auftauchen. Bis Gerichte dann abschließend darüber geurteilt haben, kann es - so überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist - auch 2013 werden.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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