Immer wieder versuchen friedliebende MieterInnen, mit untauglichen Mitteln gegen Feuchtigkeitsschäden vorzugehen, statt Streit mit dem Vermieter zu riskieren. Dazu gehört das Kleben von styropor- oder aluminiumbeschichteten Tapeten.
Das ist zwar verkehrt, da Isolierung undichter oder zu kalter Wände grundsätzlich von außen erfolgen muss. Ein Mieter kann dafür jedoch nicht verantwortlich gemacht werden, wenn er eine Alutapete beim Einzug bereits vorgefunden hat.
LG Kleve, 6 S 329/01
WM 3/2003/142
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