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3. April 2004 (Land NRW, Bundespolitik, Aus den Städten)

Spekulanten zähmen

Das könnten Bund, Land, Kommunen gegen den Mieter-Ausverkauf tun - Neben der Verdrängung der bisherigen Mieter/innen besteht die Hauptgefahr der Massenverkäufe von Wohnungen darin, dass MIRA oder Viterra (wie angekündigt) nichts mehr in die verkauften Bestände investieren. Konzerne wie Viterra sind dem Gewinnstreben ihrer Anleger und nicht sozialen Zielen verpflichtet. Trotzdem ist die Politik nicht machtlos. Wenn sie nur will.

SUBVENTIONEN: Durch die Eigenheimzulage werden Verkäufe und Privatisierung im Milliardenhöhe aus Steuermitteln subventioniert. Die Mietervereine fordern die Streichung der Eigen-heimzulage. Aus den freiwerdenden Mitteln könnten Bundesmittel für die Schaffung dauerhaft sozial gebundener Auffanglösungen bereit gestellt werden. Das hat auch den Vorteil, dass Bund, Länder oder Gemeinden mit Verkaufs-Konzernen wie Viterra zentral verhandeln könnten, nach dem Motto: „Mit Investitionszuschüssen fördern wir den Aufkauf von Teilen eurer Bestände durch soziale Vermieter , wenn ihr gleichzeitig auf weitere Verkäufe verzichtet.“
MIETERSCHUTZ: Der befristete Kündigungsschutz gegen Eigenbedarf bei Umwandlung sollte auf alle Hausverkäufe ausgedehnt werden. Das würde Häusserbau oder MIRA die Möglichkeit nehmen, die Sperrfristen für Mietwohnungen durch den Verkauf kleiner Mehrfamilienhäuser an Selbstnutzer zu umgehen. Auch die „Sozialklausel“ beim Kündigungsschutz gegen Eigenbedarf könnte klarer und eindeutiger gefasst werden. Es könnte z.B. geregelt werden, dass Mieter über 65 generell ein lebenslanges Wohnrecht haben..
PLANUNGSRECHT: Die bestehenden Möglichkeiten, mit dem Planungsrecht Mie-terverdrängungen zu verhindern, lassen sich im Ruhrgebiet nur in Ausnahmefällen anwenden und bringen wenig. Mieterforum Ruhr fordert daher eine neues planungsrechtliches Instrument ( „Soziale Gestaltungssatzung“). Ähnlich wie eine Sanierungssatzung sollten von der Kommune für ein betroffenes Privatisierungs-Gebiet Ent-wicklungsziele beschlossen werden. Die Satzung sollte bauliche Veränderungen steuern und die Verdrängung von Bewohnern erschweren, indem z.B. ein Verlust von Mietwohnungen im Wohngebiet ausgeglichen werden muss.
WOHNUNGS-TÜV: Das Wohnungsgesetz NRW (Wohnungsaufsicht) sollte zu einem regelrechten „Wohnungs-TÜV“ ausgebaut werden. Die Möglichkeiten, Instandsetzungen zu erzwingen, müssen verbessert werden. Vor allem aber müssen die Kommunen in die Lage versetzt werden, das Gesetz auch anzuwenden.
VORBILD: Bund, Land und Kommunen müssen mit gutem Beispiel voran gehen und auf die Privatisierung von öffentlich verbundenen Woh-nungsunternehmen oder großer Bestände verzichten. Bei der GAGFAH droht gerade das Gegenteil.
LAND: Der „Verhaltenskodex für Verkäufe“ ist ein wichtiger Schritt, aber es müssen Taten folgen. Das Land könnte seine Wohnungsbauförderung verstärkt auf die Bestandssicherung in Privatisierungsquartieren ausrichten und Modellprogramme auflegen. Das Land sollte die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die sich nicht an den Kodex halten, einschränken.
KOMMUNEN sollten in den betroffenen Wohnquartieren gemeinsam mit Mietervertretungen Strategien entwickeln und Rahmenplanungen vornehmen. Die Kommunen sollten offensiv prüfen, für welche betroffenen Gebiete Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne in Frage kommen. Dagegen sollten die Kommunen nicht bei der Einleitung von Vorhabenplänen mitarbeiten. Es sollte versucht werden, mit den Eigentümern/Verkäufern zu vertraglichen Vereinbarungen zu kommen, die soziale Ziele sichern.


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