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Neuigkeiten zu Mietrecht und Verbraucher

Endlich: Mit drei Monaten raus

Seit dem 01. Juni 2005 gilt endlich für alle Mieterinnen und Mieter – unabhängig von der jeweiligen Formularklausel im Mietvertrag und der Wohndauer – eine Frist von drei Monaten, wenn Mieterinnen und Mieter selbst kündigen wollen.

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Aus den Rubriken:

 

Urteile

Urteil: Grundgesetz schützt Mieter-Wohnung

Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Denn die Wohnung stellt den elementaren Lebensraum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit dar. Eine Wohnungsdurchsuchung ist einen schwerwiegenden Eingriff in diese Privatsphäre. Nur ein Gericht kann so etwas beschließen, und auch nur bei schwer wiegendem Verdacht auf eine Straftat. Daran ist ein hoher Maßstab anzulegen.

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Ratgeber und Tipps für Mieter

Tipps: Ihr gutes Recht auf dem Balkon

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, wenn es um die Balkonnutzung geht. MieterForum zeigt, was Sie als Mieter wissen müssen.

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Themen: Wohn- und Verbraucher-Tipps

Wohnungsfeuchtigkeit und Schimmelpilze

"Wenn die Wohnung feucht, nass oder schimmelig ist, ist das ein Wohnungsmangel, der MieterIn zur Mietminderung und VermieterIn zur Behebung des Schadens verpflichtet." Sollte man meinen! Leider ist es oft nicht so einfach. Immer wieder werfen Vermieter ihren Mietern vor, sie würden nicht richtig heizen und lüften und dadurch sogenannte Kondenswasserschäden verursachen. Diese äußeren sich vor allem in einem gesundheitsschädlichen Schwarzschimmelbefall an kalten Außenwänden und Ecken.

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