Neuigkeiten zu Mietrecht und Verbraucher Seit dem 01. Juni 2005 gilt endlich für alle Mieterinnen und Mieter – unabhängig von der jeweiligen Formularklausel im Mietvertrag und der Wohndauer – eine Frist von drei Monaten, wenn Mieterinnen und Mieter selbst kündigen wollen. >> Mehr lesen
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Urteile Der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit verjährt während der gesamten Mietzeit nicht. Das entschied der BGH. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Ratgeber und Tipps für Mieter Treppenhäuser setzen sich gern mal in Szene. Das weiß man aus der Geschichte. Doch vom Charme des Jugendstil-Dekors sind die meisten Aufstiege in Mietshäusern der 60er, 70er und 80er Jahre weit entfernt. Es dominiert Funktionalität und Tristesse, von aufgeräumt-nüchtern bis heruntergekommen ist alles dabei. Nutzung und Gestaltung des Treppenhauses sorgen regelmäßig für Ärger bei Mietern und Vermietern. >> Mehr lesen >> zur Rubrik Themen: Wohn- und Verbraucher-Tipps "Wenn die Wohnung feucht, nass oder schimmelig ist, ist das ein Wohnungsmangel, der MieterIn zur Mietminderung und VermieterIn zur Behebung des Schadens verpflichtet." Sollte man meinen! Leider ist es oft nicht so einfach. Immer wieder werfen Vermieter ihren Mietern vor, sie würden nicht richtig heizen und lüften und dadurch sogenannte Kondenswasserschäden verursachen. Diese äußeren sich vor allem in einem gesundheitsschädlichen Schwarzschimmelbefall an kalten Außenwänden und Ecken.
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