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Bochum, Deutschland, 15.11.2005Schimmelpilze: Keine unzumutbaren Anforderungen an LüftungTreten in einer Wohnung Feuchtigkeitsschäden auf – insbesondere Schimmelpilze – kommt es häufig zum Streit, ob die Ursache in Baumängeln oder in mangelndem Lüftungsverhalten der MieterInnen liegen. Dabei bewegt man sich naturgemäß in einer Grauzone, denn durch extrem viel abwechselndes Heizen und Lüften lassen sich Feuchtigkeitsschäden meist auch dann vermeiden, wenn schwere Baumängel vorliegen – zum Beispiel unzureichende Wärmedämmung.
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