Mieterforum Ruhr

HOME -> de -> recht -> urteile 24-05-2013

Aktionen, Termine, Kampagnen

THEMEN UND NACHRICHTEN

Ueber uns

MIETRECHT & VERBRAUCHER

Urteile

Rat + Tipps

Vor Ort

Initiativen und Bündnisse

Service

 

 

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 01.04.2003

>> DRUCKVERSION

Neubaufeuchte

MieterInnen sind nicht verpflichtet, Neubaufeuchte durch überdurchschnittliches Heizen und Lüften auszugleichen.

Allgemeine Hinweise des Vermieters im Rahmen der Vertragsverhandlungen, es könne noch Restfeuchte geben, begründen keine Mieterpflicht zu zu konkreten Verhaltensweisen.

LG Wuppertal, 10 S 22/02

WM 12/2002/667

Redaktion, Mieterforum Ruhr

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

Aktionen, Termine, Kampagnen - THEMEN UND NACHRICHTEN - Ueber uns - MIETRECHT & VERBRAUCHER - Vor Ort - Initiativen und Bündnisse - Service -