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3. Dezember 2006 (Aus den Städten)

70.000 ALG II-Empfänger in Essen vor Mieterhöhungen

Fast 70 000 Menschen, die in Essen von Hartz IV leben müssen, sind Mieter bei großen Wohnungsunternehmen. Da für viele Wohnungen Ende des Jahres die Sozialbindung ausläuft, dürfen etliche mit teils saftigen Mieterhöhungen rechnen. Ob die Mieten dann noch "angemessen" sind, darüber müssen sie sich mit ihren Sachbearbeitern bei der Arge auseinandersetzen. Darüber sprach die Mietergemeinschaft Essen mit Hans-Peter Leymann-Kurtz, Sozialpädagoge in der Jugend- und Familienhilfe aus Essen.

MG Essen: Nach welchem Kriterien wird die Angemessenheit beurteilt?
Leymann-Kurtz: Nach meiner Information wird als Orientierung hauptsächlich der Mietspiegel von 1993 eingesetzt, obwohl alle 2 Jahre ein neuer erstellt werden muss. Der letzte ist von 2005. In den letzten Jahren haben sich Mieten, aber vor allen Dingen die Mietnebenkosten drastisch erhöht. Die Verwaltung muss beauftragt werden realistische Mietdeckelungen zu erarbeiten.

MG Essen: Was sollen die Betroffenen denn nun tun, wenn sie aufgefordert werden, ihre Wohnungen zu verlassen, oder evtl sogar in andere Städte mit preiswerteren Wohnraum zu ziehen?
Leymann-Kurtz: Die Aufforderung, ihre Wohnung zu verlassen, sollten sich die Betroffenen unbedingt von der Arge schriftlich geben lassen. Danach kann der Betroffene diese Aufforderung durch das Sozialgericht in Duisburg überprüfen lassen. Bedürftige haben ein Recht auf Prozesskostenbeihilfe und sollten im Zweifelsfall immer anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Aufforderungen in eine andere Stadt zu ziehen sind rechtsunwirksam.

MG Essen: Was wäre denn Ihre Aufforderung an die Politik?
Leymann-Kurtz: Die Politik soll ordnungspolitisch Einfluss nehmen, das können sie zum Beispiel mit ihren eigenen Wohnungsbeständen. Auch auf Energiekosten muss die Politik reagieren. Denn wenn diese steigen, braucht die Kommune, da sie ja die Heizkosten übernehmen , immer mehr Geld. Das heißt also: mit jeder Erhöhung kommt es auch zu einem Griff in die städtischen Kassen.


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