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3. November 2004 (Bundespolitik)

Kurze Kündigungsfrist

Endlich! Nach langem Zögern hat die Bundesregierung heute beschlossen, die Mietrechtsreform von 2001 nachzubessern und dafür Sorge zu tragen, dass Mieter künftig auch ältere Verträge mit einer Frist von nur noch drei Monaten kündigen können.

(dmb) „Wir begrüßen die Initiative der Koalitionsfraktion von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen, die Kündigungsfristen auch für Mieter mit so genannten Altverträgen auf drei Monate zu verkürzen“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes in Berlin. „Das entspricht den Forderungen unserer Organisation, und das ist die seit langem überfällige Klarstellung dessen, was der Gesetzgeber schon mit der Mietrechtsreform im September 2001 regeln wollte: Kurze, dreimonatige Kündigungsfristen für alle Mieter.“
Aufgrund einer missglückten Formulierung in einer Übergangsregelung zum Bürgerlichen Gesetzbuch und der darauf beruhenden Rechtsprechung des Bundesgerichthofs waren bisher Mieter, die ihren Mietvertrag vor dem 1. September 2001 abgeschlossen hatten, von der Neuregelung der Mietrechtsreform 2001 und den verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen.
Der Deutsche Mieterbund hatte seit 2001 immer wieder darauf gedrängt, die notwendigen Gesetzeskorrekturen bei den Kündigungsfristen vorzunehmen.
Dr. Franz-Georg Rips: „Wir sind froh, dass die Koalition jetzt entschieden hat, nachzubessern. Die kurzen Kündigungsfristen für Mieter waren eines der wichtigsten Ziele der Mietrechtsreform 2001 überhaupt. Mit dieser Reform sollte Mietern mehr Mobilität und Flexibilität bei der Beendigung des Mietverhältnisses und bei notwendigen Umzügen eingeräumt werden. Die 350 örtlichen Mietervereine in Deutschland führen jährlich mehr als eine Million Rechtsberatungen durch. Wir wissen, wie sehr Tausende von Mieterhaushalten auf diese Gesetzesinitiative gewartet haben.“
Rund zwei Drittel aller Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen mit langen Kündigungsfristregelungen, schätzt der Mieterbund-Direktor. Künftig gilt auch bei diesen Mietverträgen: Der Mieter kann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.“


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