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11. November 2004 (Bundespolitik)

Mietervertreibung durch Hartz IV: Es geht los!

Beim Mieterverein ist das erste Mitglied aufgetaucht, das von der Bundesagentur für Arbeit zum Umzug aufgefordert worden ist, weil die Miete zu hoch sei - um 13,65 €!
Recht zu behalten macht nicht immer Spaß.

Immer wieder hat der Mieterverein gewarnt, Hartz IV würde zu Mietervertreibung führen, weil für die Bezieher/innen von ALG II ab 1. Januar die gleichen Mietobergrenzen gelten wie bisher schon für Sozialhilfeempfänger/innen. Dementis von allen Seiten. Immerhin, der Sozialausschuss fasste den lobenswerten Beschluss, § 22 SGB II, der die Wohnkostenübernahme regelt, behutsam anzuwenden, um die Bildung von Mieter-Ghettos zu verhindern.
Doch dieser Beschluss bindet das Sozialamt, nicht aber die Bundesagentur für Arbeit. Und die hat jetzt einer Mieterin aus Günnigfeld eine Umzugsaufforderung geschickt - wegen 13,65 € im Monat!
Dabei ist die Wohnung sogar billiger, als sie laut Mietspiegel sein dürfte - 4,09 € pro qm statt zulässiger 4,87 €. Auch die Betriebskosten sind eher moderat. Allerdings ist die Wohnung mit 57 qm um 12 qm zu groß. Insgesamt ergibt sich eine Überschreitung der Angemessenheits-Grenzen von 13,65 €.
Im Gegenzug hätte die Agentur für Arbeit Umzugskosten zu tragen, die die Mieterin auf 1500 € schätzt. Neun Jahre würde es dauern, bis die Agentur diese Kosten durch die Mietersparnis wieder herein bekäme. Aichard Hoffmann vom Mieterverein: "Ein Musterbeispiel für betriebsblinde Paragrafenanwendung. Mit "Verhältnismäßigkeit" hat das absolut nichts zu tun. Wenn die Agentur von diesem Trip nicht ganz schnell wieder herunterkommt, ist die Ghettobildung vorprogrammiert."


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