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1. Oktober 2004 (Vonovia)

Viterra wird Mieterschützerin?

Das trotz der seit Jahren andauernden Verkaufswelle immer noch größte deutsche Wohnungsunternehmen, die Essener Viterra AG, ist unter die Mieterschützer gegangen. Am 26. August unterzeichnete die Wohnungsgesellschaft eine „freiwillige Selbstverpflichtung“, nach der bestimmte Standards zum Mieterschutz bei Wohnungsverkäufen eingehalten werden sollen. Vorangegangen waren etliche Gespräche mit Landesbauminister Dr. Michael Vesper (Bündnis 90/Die Grünen).

Bei Einzelverkäufen verpflichtet sich Viterra künftig, die Wohnungen zunächst den Mietern oder deren Angehörigen zum Kauf anzubieten, dann anderen Mietern aus der Siedlung. Selbstnutzungswilligen Dritten sollen vor allem leer stehende Wohnungen angeboten werden. Mieter und Käufer will das Unternehmen umfassend über Mieterrechte und Kündigungsfristen informieren. Eigenbedarfskündigungen sollen 10 Jahre ausgeschlossen bleiben, Mieter ab 65 ein lebenslanges Wohnrecht erhalten - beides als Erweiterung des bestehenden Mietvertrages. Wohnungsbesichtigungen sollen rechtzeitig mit den Mietern abgestimmt werden und nur im Beisein eines Vertreters des Eigentümers stattfinden.
Bei hausweisen Verkäufen von Mehrfamilienhäusern will Viterra ebenfalls vorrangig Kaufinteressenten aus der Siedlung berücksichtigen. Selbstnutzungswilligen will das Unternehmen vorrangig Häuser anbieten, in denen es leere Wohnungen gibt, ansonsten Mieter über ihre Rechte informieren. Wer sich auf die Sozialklausel des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann, soll einen lebenslangen Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen per Mietvertrag bekommen.
Für Mieterforum Ruhr sind diese Selbstbeschränkungen kaum mehr als eine Beruhigungspille. „Das meiste davon ist entweder gar nicht neu, gesetzlich oder per Rechtsprechung längst vorgeschrieben oder liegt im Interesse des Verkäufers“, meint Aichard Hoffmann vom MV Bochum. „Wirklichen Verzicht geht Viterra nicht ein oder formuliert wachsweich - etwa „wird sich bemühen“, „erfolgt bevorzugt“ und so weiter. Mit Sozialverträglichkeit hat das nichts zu tun.“
Positiv für MieterInnen ist, dass Menschen, die sich beispielsweise auf die Sozialklausel berufen können, weil ein Wohnungsverlust für sie eine besondere Härte darstellen würde, nicht auf die Klage eines Käufers warten müssen, sondern sofort eine Regelung im Mietvertrag bekommen können, der Eigenbedarfskündigungen zeitlebens ausschließt.


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