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17. März 2009 (Aus den Städten)

Langendreer: Zu viel Mieterhöhung in der Witte Wie

Sie haben schon etwas von einem gallischen Dorf, die fünf Häuser an der Witte Wie 30 bis 38 in Bochum-Langendreer. Belagert werden sie allerdings nicht von Römern, sondern von ihrer Eigentümerin, der Bochumer Wohnstätten-Genossenschaft (BWG). Einer Modernisierung, die die Grundrisse und Größen der Wohnungen total verändert hätte, haben die Mieter erfolgreich getrotzt. Nun wehren sie sich gegen Mieterhöhungen. Und die Karten stehen auch diesmal nicht schlecht.

So richtig viel ist es eigentlich nicht, was die BWG von ihren Mietern verlangt.
Die Mieterhöhungen, denen sie zustimmen sollen, betragen zwischen 12 und 35 € monatlich. Und formal korrekt sehen sie auch aus: Die Wohnungen sind exakt in den Mietspiegel eingeordnet, Zu- und Abschläge aufgelistet, und auch die Kappungsgrenze wurde in jedem Einzelfall berechnet. So sollte es auch sein. Aber die Mieterinnen und Mieter sind dennoch misstrauisch. Zu viel haben sie im letzten Jahr erlebt.

Sie alle sollten ihre Wohnungen räumen, damit sie umfassend modernisiert werden können – so wie die Häuser nebenan, die kurz vor der Vollendung stehen.
Dumm nur, dass keiner von ihnen anschließend in die bisherige Wohnung zurück gekonnt hätte. Denn die wären anschließend teilweise doppelt so groß gewesen – und damit unbezahlbar.

Sie wehrten sich so erfolgreich, dass die BWG den geplanten zweiten Bauabschnitt komplett fallen ließ. Ein Erfolg zweifellos. Aber mit der Modernisierung fielen auch die dringend nötigen Sanierungsarbeiten aus – die Wohnungen sind alles andere als gut in Schuss. Da sie die Wohnungen, die zudem klein und nicht nach den heutigen Ansprüchen geschnitten sind, nicht umfassend umbauen kann, will die BWG nur die nötigsten Reparaturen vornehmen.

Aber die Miete an das ortsübliche Vergleichsniveau anpassen will sie schon. Wogegen auch nichts zu sagen ist. Die Mieter allerdings sind inzwischen fast alle Mitglied im Mieterverein geworden – und ließen die Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Und da stellte sich heraus, dass kaum einer zahlen muss, was die BWG verlangt.

Denn in kaum einer Wohnung ist die Elektroinstallation ausreichend, um alle heutzutage üblichen Geräte nutzen zu können. Wenn die Waschmaschine läuft, der Vater vorm Fernseher sitzt, die Mutter den Föhn einschaltet, und dann die Sicherung herausfliegt – dafür sieht der Mietspiegel einen Abzug in Höhe von 31 Ct pro qm vor. Den hatte die BWG durchweg nicht berechnet. Eine der Wohnungen verfügt nicht einmal über eine Küche – was die ortsübliche Vergleichsmiete um weitere 12,90 € mindert.
Dergleichen zu vergessen, muss keine (böse) Absicht sein. Oft wissen Wohnungsgesellschaften gar nicht von jeder einzelnen Ihrer Wohnungen, in welchem Zustand sie genau ist. Aber das zeigt, wie wichtig es für Mieter ist, genau hinzuschauen und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen, damit man nicht zu viel zahlt.

Die Mieterinnen und Mieter der Witte Wie werden den Mieterhöhungen teilweise zustimmen. Was der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, werden sie zahlen, und was darüber hinausgeht, nicht. So macht man das in solchen Fällen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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