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12. April 2005 (Vonovia, Weitere Initiativen und Bündnisse)

Mieterproteste gegen Viterra-Verkäufe

Der Verkauf von 30.000 Viterra-Wohnungen zum Jahreswechsel hat scharfe Proteste auf allen Ebenen ausgelöst. In Gelsenkirchen, das mit 4800 Wohnungen besonders hart betroffen ist, haben sich mehrere Mieterinitiativen gebildet. Schon zweimal haben hier Mieter aus dem ganzen Ruhrgebiet gegen den Ausverkauf ihrer Wohnungen demonstriert: Am 24. Januar in klirrender Kälte in der Fußgängerzone und am 6. März mit einem Autokorso zum Horster Schloss.

Das dramatische Ausmaß der Verkaufsaktion hat auch die Politik auf Trab gebracht. Im Gelsenkirchener Stadtrat wurde einstimmig eine Resolution verabschiedet, die das „völlige Unverständnis“ der Stadtväter und -mütter ausdrückt, mit dem sie auf die Verkäufe „ohne besondere Schutzklauseln für die Mieter“ reagieren.
Die können sich dafür natürlich wenig kaufen. Doch die Proteste scheinen Eindruck zu machen - schließlich finden 2004 Kommunalwahlen statt. Im Landtag wird die Verabschiedung eines Verhaltenskodexes bei Wohnungsverkäufen vorbereitet. Allerdings hätte auch dieser keinerlei Verbindlichkeit, solange es keine Sanktionen für Unternehmen gibt, die sich nicht daran halten.
Immerhin machte sich Viterra-Chef Dr. Hermes bei der Anhörung im Landtag stark, man rede schon mit den Geschäftspartnern, wenn die sich nach einer Verkaufsaktion (wie an Häusser-Bau und MIRA) allzu wild aufführten beim Weiterverkauf.
Daran scheint der Landesverband NRW des Deutschen Mieterbundes Hoffnungen zu knüpfen. Derzeit verhandelt er mit Viterra und Häusser im Düsseldorfer Wohnungsministerium über nachträglichen Mieterschutz bei Weiterverkäufen in Gelsenkirchen. Allzu viel dürfte aber auch dabei nicht herauskommen. Denn der Mieterverband nimmt die Mieter nicht mit zu den Verhandlungen.
Zu welchen Zugeständnissen Häusser maximal bereit ist, hat die Firma, die seit 20 Jahren ihren Ruf als Ober-Spekulantin des Reviers pflegt, in zwei Dortmunder Siedlungen gezeigt. In der Erpinghof und der Hangeney-Siedlung verpflichtete sich Häusser, Hausbesichtigungen durch Kaufinteressenten künftig vorher anzukündigen, Mietern ein Vorkaufsrecht einzuräumen und Mieter, die sich auf die Sozialklausel des BGB berufen können, vor Kündigungen zu schützen. Das meiste davon steht auch schon im Gesetz ...


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