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20. September 2010 (Sonstige Unternehmen)

Nach dem Verkauf fiel der Service weg

Wenn Sie einmal Hilfe oder Pflege brauchen – kein Problem: Rund um die Uhr steht der qualifizierte Pflegedienst unseres derzeitigen Partners zur Verfügung. Der Pflegedienst ist an die in den Wohnungen vorhandene Notrufanlage angeschlossen." So hieß es in einem netten Prospekt, der für die Anmietung einer seniorengerechten Wohnung in der Anlage "In den Espeln" warb. Für Seniorinnen und Senioren aus nah und fern klang das attraktiv. Und wenn sie sich die Anlage näher ansahen, wurden sie keineswegs enttäuscht.

Hohe Miete für das Wohnen mit "Kümmerer"
Über den Notruf in den Wohnungen war ein im Haus tätiger Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar. Die schönen Wohnungen waren barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen. Gärten und Gemeinschaftsräume waren picobello gepflegt. Im wie ein Wohnzimmer eingerichteten großen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss öffnete fast täglich ein Café. Eine Angestellte des Vermieters, die auch im Haus wohnte, war immer für alle ansprechbar, putzte und richtete sogar Geburtstagsfeiern mit selbst gebackenem Kuchen aus. Dieser Service hatte zwar seinen Preis – über 10 Euro kostet die Miete pro Quadratmeter – , aber im Vergleich zu anderen Angeboten war das günstig. "Für mich war der Notruf entscheidend dafür, dass ich die Wohnung angemietet hab", sagt eine Bewohnerin. "Für mich war wichtiger, dass es dieses Café gab und die nette Ansprechpartnerin", meint dagegen eine andere. Aus den Mieter- Innen wurde eine Gemeinschaft mit viel Austausch untereinander. Ein Leben, das sich auch viele Jüngere wünschen.

Folgen einer Übernahme
Aber das Glück währte nicht ewig. Zum 31. Dezember 2009 verkaufte der bisherige Eigentümer, ein Privatmann, die Gebäude an eine Firma mit Sitz in Erlangen. Sie trägt den wenig Vertrauen einflößenden Namen "Fünfzehnte ZBI Wohn- und Gewerbeimmobilien Vermietungs AG & Co. KG" und ist ein Immobilienfonds der von der Aktiengesellschaft "Zentral Boden Immobilien" (ZBI) verwaltet wird. Bereits kurz vor dem Verkauf war die bisherige Notrufbereitschaft des Diakonischen Werkes ausgezogen und die langjährige Hausbetreuerin hatte die Kündigung erhalten. Anfang 2010 war dann von dem tollen Service kaum noch etwas übrig. Auch informiert worden waren die MieterInnen über diese Veränderungen nicht.
Das Café blieb geschlossen. Geputzt und Schnee geräumt wurde nur noch von externen Dienstleistungsfirmen. In Windeseile ließ die Qualität nach. Im harten Winter trauten sich manche BewohnerInnen gar nicht mehr vor die Tür. Für den Austausch von Glühbirnen oder stecken gebliebene Aufzüge gab es im Haus keine Ansprechpartnerin mehr. Und nicht zuletzt war auch der Notdienst nicht mehr so schnell zugegen wie gewohnt. Zwar wurden die Notrufe jetzt an die Johanniter weiter geleitet, aber die fuhren aus Hagen oder Dortmund an. Viele Minuten Verzögerung, die im Zweifel über Tod oder Leben entscheiden.

MieterInnen organisieren sich - mit Erfolg!
Die Bewohnerinnen waren verzweifelt und traten in großer Anzahl dem MieterInnenverein bei. Dem gelang es, Kontakt zum neuen Eigentümer aufzunehmen. Es handle sich um Anfangsschwierigkeiten, hieß es bei der ZBI. Man habe ein großes Interesse daran, einen guten Service zu bieten. Nach wenigen Tagen und einem Anschreiben des MieterInnenvereins war es dann soweit. Die Verwaltung und Betreuung der Anlage wurde von einer nur vorübergehend tätigen Firma in Hagen auf die als solide geltende ibs AG aus Hilden übertragen. Diese einigte sich auch mit der früheren Hausbetreuerin über einen neuen Arbeitsvertrag. Nach wenigen Monaten Unterbrechung gab es wieder Ansprechpartner und das Café für die MieterInnen wurde auch wieder geöffnet

Streit um die Notrufbereitschaft
Damit war aber noch nicht das Problem mit dem verschlechterten Notrufservice gelöst. Und das hatte sehr ernste Konsequenzen. Am 28. März stürzte eine Bewohnerin und zog sich dabei Brüche und Rückenstauchungen zu. Sie betätigte sofort den Notruf. Aber erst nach 45 Minuten tauchte der Einsatzdienst auf. Er beförderte die Frau ins Bett, anstatt sich um eine ärztliche Untersuchung oder die Einlieferung ins Krankenhaus zu kümmern. Die Neuvermietung der Räumlichkeiten im Haus an einen Pflegedienst mit Notrufbereitschaft bereitete Schwierigkeiten, weil die Räume für eine Pflegestation in der heutigen Größenordnung sehr klein sind. Der MieterInnenverein forderte deshalb, dass die ZBI wenigstens eine Notrufbereitschaft mit Standort in Witten beauftragt. Zum Beispiel das DRK. Nach einigen Mietminderungen und einem Gespräch gab die ZBI auch in diesem Punkte nach. Der Service ist nun fast wieder auf dem alten Niveau.

Happy End? Leider nicht ganz.
Die ZBI bestreitet, zu den Serviceleistungen vertraglich verpflichtet zu sein. Sie verweist darauf, dass Mietverträge nichts zu diesen Leistungen enthalten. Der Service sei eine freiwillige Zusatzleistung. Dies könnte bedeuten, dass die ZBI irgendwann den Service wieder streicht. Nach Angaben der ZBI handelt es sich bei dem Eigentümer um einen Immobilienfonds mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Spätestens danach ist ein weiterer Verkauf zu erwarten. Für Menschen, die in das Haus einziehen, um dort ihren Lebensabend verbringen wollen, ist das ein unhaltbar unsicherer Zustand.

Vereinbarung gilt - auch ohne schriftlichen Vertrag
Der MieterInnenverein sieht die Rechtslage anders: In der Werbung und in Anzeigen wurden die Wohnungen samt Service angepriesen. Die Beauftragte des Vermieters stellte den MietinteressentInnen die zusätzlichen Leistungen dar. Alle MieterInnen haben die Verträge ausschließlich wegen dieser zusätzlichen Leistungen unterschrieben. Bis zum Verkauf wurde auch nicht bestritten, dass auf sie ein Anspruch besteht. Außerdem liegen die Mieten auch bei Berücksichtigung der Gemeinschaftsräume und der Barrierefreiheit erheblich über dem Mietspiegel. Die hohe Miete ist nur zu rechtfertigen, wenn darin auch das Entgelt für den Service enthalten ist. Allerdings ist nicht völlig sicher, dass die Gerichte dieser Argumentation folgen. Und mit alten Menschen darf man nicht auf Risiko gehen. Der Mieter- Innenverein hat die ZBI deshalb aufgefordert, den Rechtsanspruch anzuerkennen. Zum Beispiel in einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung zum Mietvertrag.

Mietsenkung für "Neue"
Bereits vor Monaten sagten Vertreter der ZBI eine Prüfung dieses Anliegens zu. Geantwortet hat die ZBI aber noch nicht. Stattdessen werden frei werden Wohnungen jetzt zu einer erheblich günstigeren Miete angeboten. Der MieterInnenverein sieht darin eine Anerkennung der Tatsache, dass die Miete der bisherigen BewohnerInnen tatsächlich Entgelte für die Service-Leistungen enthält.

"Betreutes Wohnen"
Viele ältere Menschen suchen Wohnungen, die auch bei gesundheitlichen Einschränkungen Versorgungssicherheit und zudem einen gewissen Service bieten. Gemeinschaftsräume zum Beispiel, einen Pflegedienst im Haus und eine Notrufbereitschaft. Der Markt hat darauf reagiert und es gibt eine große Bandbreite an verschiedenen Wohnangeboten im Alter. Die verbreiteten Bezeichnungen "Betreutes Wohnen", "Wohnen mit Service" "Service-Wohnen" sind jedoch nicht geschützt. Von ihnen kann daher nicht automatisch auf eine hohe Qualität der Wohn- und Betreuungsangebote geschlossen werden. Angebote des Betreuten Wohnens zeichnen sich typischerweise durch eine Kombination aus einer barrierefreien oder barrierereduzierten Wohnung und sogenannten Grundleistungen aus. Darunter fallen beispielsweise Hausmeisterdienste sowie Beratungs und Informationsangebote zu weiteren Hilfsangeboten vor Ort bis hin zu Angeboten in Gemeinschaftsräumen. Preise und Leistungsumfang der Grundleistungen unterscheiden sich jedoch von Wohnanlage zu Wohnanlage erheblich. Pflegekräfte oder Haushaltshilfen fallen zudem meist unter die sogenannten Wahlleistungen und müssen gesondert bezahlt werden. Daher gilt es die Angebote sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen. Eine gute Hilfestellung bei der Suche ist das Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen. Darin sind Qualitätsstandards für Gebäude, Wohnumfeld, Grund- und Wahlleistungen sowie Miet- und Betreuungsverträge festgelegt. So sollte beispielsweise der Ausstattungsstandard der Wohnungen sowie der Leistungsumfang verpflichtender Grundleistungen detailliert in den Wohn- und Betreuungsverträgen geregelt sein. Im besten Fall können Sie die Betreuungsverträge unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen werden, so dass größtmögliche Wahlfreiheit auf Seiten der Mieterinnen und Mieter besteht. Bei der Suche nach geeigneten und auch finanzierbaren altersgerechten Wohnungen sind je nach Stadt die örtlichen Wohn- und Pflegeberatungsstellen sowie die Wohnungsämter wichtige Anlaufstellen. Bei Fragen zu den angebotenen Mietverträgen empfiehlt sich die Beratung im Mieterverein. Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW

Eine Broschüre zum Qualitätssiegel kann bei der Geschäftsstelle des herausgebenden Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW bestellt werden:
www.kuratorium-nrw.de
Tel. 0234 / 890 34-15, -16


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