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1. Dezember 2011 (Land NRW)

Befreit die Wohnraumförderung!

Laut rot-grünem Koalitionsvertrag soll überprüft werden, ob das ehemalige Wohnungsbauvermögen aus der Haftung für die NRW-Bank befreit und wieder ausschließlich für sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden kann. Doch bisher hat die Regierung dazu noch nichts unternommen.

Mehr und mehr Wohnungen in NRW sind veraltet oder werden heruntergewirtschaftet, fallen aus Sozial- und Belegungsbindungen, werden luxusmodernisiert oder kaputtspekuliert. Lässt man den "Markt" allein gewähren, wird das soziale Wohnen zerstört, werden die Ärmeren aus den Städten ausgegrenzt. Um das zu verhindern, braucht es öffentliche Wohnungsbau-Förderung. Und eine Quelle, aus der eine solche Förderung dauerhaft finanziert werden kann. Dafür stand einmal ein Kapitalstock des Landes zur Verfügung: die fast 19 Milliarden Euro des Wohnungsbausondervermögens. Diese Quelle sozialen Wohnungsbaus wurde seit 1956 aus zurückfließenden öffentlichen Wohnungsbaukrediten, aus Fehlbelegerabgaben und aus Haushaltsmitteln aufgebaut.

Als dieses Sondervermögen im Dezember 2009 auf Beschluss der CDU/FDP-Regierung in haftendes Eigenkapital der NRW-Bank verwandelt wurde, stieß dies zu Recht auf großen Widerspruch der SPD und der Grünen. Sogar eine Verfassungsklage bereiteten ihre Ageordneten vor. Das überzeugte auch Mieterforum Ruhr. Nach der Wahl forderten wir, dass die Minderheitsregierung die Opferung dieses Vermögens soweit als möglich wieder rückgängig macht. Und immerhin schrieb die neue Koalition daraufhin in ihr Programm, dass sie eine solche "Rückabwicklung" prüfen werde. Und dass sie, sollte die Rückabwicklung nicht möglich sein, in jedem Fall der Politik Vorrang über Bank-Interessen einräumen werde.

Inzwischen sind über anderthalb Jahre vergangen. Es gab zwar eine Kürzung der Wohnungsbaufördermittel, weil angeblich nicht genug Geld im Vermögenstopf war, – aber keine Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Es gab zwar Debatten über die Zukunft der WestLB, – aber nicht über die Zukunft der Wohnraumförderung. Es gibt die Absicht, eine Verschuldungsbremse in die NRW-Verfassung zu schreiben, - davon, das Recht auf Wohnen, (auch ein Versprechen von Rot-Grün), in die Verfassung aufzunehmen und die Wohnungsbauförderung vor dem Zusammenbruch der Staatsfinanzen zu schützen, hört man aber nichts.

Die ursprünglich beabsichtigte Klage der SPD- und Grünen-Abgeordneten für mehr Transparenz der NRW-Bank wurde durch eisiges Schweigen ersetzt. Nun hat dafür der Landesrechnungshof eine Verfassungsklage eingereicht. Die NRW-Bank soll dem Rechnungshof – und damit dem Landtag – offen legen, welche internationalen Bankengeschäfte sie mit den Mietermilliarden tätigt.

Der Grund für die Untätigkeit der Landesregierung: Wenn das Vermögen des sozialen Wohnungsbaus der NRW-Bank entzogen würde, wäre diese sofort pleite. Denn neben den ehemaligen Wohnungsbau -milliarden gibt es fast kein Kapital in der Bank. Damit die anderen Fördergeschäfte und die internationalen Geschäfte der Bank abgesichert werden können, müssten – so heißt es – fünf Milliarden Euro nachgeschossen werden.

Das also, so darf man daraus schließen, ist die Größenordnung, um die das Wohnungsbauvermögen bereits durch das Land "erleichtert" wurde. Höchste Zeit, dass dieser Raubbau an dem Kapitalstock beendet wird und dass endlich ehrlich gesagt wird, was uns diese Bank kostet.

Aber das wollen weder die alten noch die neuen Regierungsparteien im Landtag bislang so genau wissen. Kommt eine Prüfung der Rückabwicklung zu dem Schluss, dass diese nicht finanzierbar ist, ist das für Rot-Grün peinlich. Und es wäre gefährlich für die Politik der Ausgabenkürzung, die unter dem Namen "Schuldenbremse" längst alles in Düsseldorf beherrscht.

So leicht lässt sich ein öffentlich verkündetes Koalitionsversprechen aber nicht vergessen. Mieterforum Ruhr hat die Wohnungspolitiker von SPD und Grünen an ihre Zusagen erinnert. Der Mieterbund NRW hat auf seiner letzten Landestagung noch einmal unmissverständlich eine Prüfung der Rückabwicklung verlangt. Und nun sind nach längerem Zögern immerhin wenigstens die Linken im Landtag aufgewacht. Die beantragen eine Prüfung, mir der ermittelt wird, ob, wie und mit welchen Folgen das ehemalige Wohnungsbauvermögen aus der NRW.Bank herausgezogen werden könnte.

Der Zustimmung zu dem Antrag auf Erfüllung des eigenen Koalitionsvertrages kann sich nun Rot-Grün schwer entziehen, wollen sie nicht als Umfaller dastehen. Zumal die Linke außerdem noch einen Antrag auf mehr Transparenz in der NRW-Bank gestellt hat. Er ist exakt aus einem alten Antrag der SPD und der Grünen abgeschrieben. Einem Antrag aus dem Frühling vor der letzten Wahl versteht sich.


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