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14. Juni 2012 (Land NRW)

Rot-Grün bekennt sich zum Wohnraumvermögen - aber Spardruck bleibt

Im Koalitionsvertrag legt sich die neue rot-grüne Landesregierung nicht auf konkrete Einsparungen im Bereich der Wohnraumförderung fest und bekennt sich zum Wohnraumvermögen. Gleichwohl muss weiterhin mit Einschränkungen bei der Wohnraumförderung gerechnet werden.

Mitten in den Koalitionsverhandlungen wurde bekannt, dass von den Politikern über eine drastische Kürzung der Wohnraumförderung nachgedacht wurde. Gegen die drohenden Kürzungen protestierten der Deutsche Mieterbund, das Mieterforum Ruhr, das breite Aktionsbündnis "Impulse für den Wohnungsbau NRW" (Mieter- und Vermieterverbände, Bauwirtschaft, Architekten), der Sozialverband SoVD und viele Einzelpersonen mit öffentlichen Appellen und Stellungnahmen.

Bei der vierten Verhandlungsrunde am 11. Juni empfing eine kleine Abordnung von Mieterforum Ruhr und UnterstützerInnen aus Köln und Wuppertal die Verhandlungsdelegationen von SPD und Grünen vor dem Verhandlungsort in Düsseldorf mit Protestplakaten und Flugblättern. Die Reaktion von Hannelore Kraft: "Das bleibt."

Tatsächlich enthielt der am nächsten Tag veröffentlichte Koalitionsvertrag dann keine ausdrücklichen Kürzungen der Wohnraumförderung. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: "Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung ist das Wohnungsbauvermögen des Landes, das die wohnungspolitische Handlungsfähigkeit des Landes sicherstellt und für den sozialen Wohnungsbau und die Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren verwendet wird. Dieses Vermögen werden wir erhalten."

Ein Sieg der Wohnungs- über die Kürzungspolitik? Nicht ganz. Denn "Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren" waren bislang Gegenstand der Städtebauförderung und nicht der Wohnraumförderung. Erklärtermaßen ist eine teilweise Verlagerung dieser Kosten geplant.
Aber auch unabhängig von solchen Kostenverlagerungen zu Lasten der Wohnraumförderung gilt nicht als sicher, dass es auf Dauer bei der jetzigen Höhe der Wohnraumförderung bleibt. Wie Hannelore Kraft bei Vorstellung des Koalitionsvertrages betonte, wird die konkrete Umsetzung des Einsparziels für den gesamten Landeshaushalt von 1 Mrd. Euro erst mit den Haushaltsberatungen zu verhandeln sein. Dies eröffnet große Spielräume für die konkrete Ausgestaltung von "Das bleibt".

Von einer gesetzlichen Bindung des Wohnungsvermögens, wie noch im letzten Koalitionsvertrag, ist in dem neuen rot-grünen Vertragswerk nicht mehr die Rede. Dabei antwortete die SPD noch im April 2012 auf eine Frage in den "Wahlprüfsteinen" von Mieterforum Ruhr: "Die NRWSPD strebt eine gesetzliche Zweckbindung an." Wenige Wochen später ist davon nichts mehr zu hören. Auch nicht mehr davon, dass die Aufnahme eines "Rechts auf Wohnen" in die Landesverfassung geprüft werden soll. Dabei wäre solch ein Korrektiv angesichts der geplanten Aufnahme der "Schuldenbremse" in die Verfassung besonders dringend.


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