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15. Juni 2012 (Land NRW)

NRW: Stadtteilorientierung aus Finanznot

Die neue Landesregierung will das Wohnungsbau-Fördersystem umbauen - Ein zentrales Vorhaben der neuen rot-grünen Städtepolitik ist es, Wohnraumförderung und Städtebauförderung enger "miteinander zu verzahnen" und "stadtteilorientiert" abzustimmen. Das Motiv ist aber weniger das Streben nach mehr lokaler Qualität als die Finanznot. Es geht darum, aus dem Wohnungsbau-Topf auch Maßnahmen im Wohnumfeld zu finanzieren.

Zur Beschreibung des übergreifenden Ziels der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik wird im Koalitionsvertrag das Wortungetüm "sozial orientierte, alters- und behindertengerechte, klimaangepasste, integrierte und integrative Stadtentwicklungspolitik und Wohnungsbauförderung" gebildet. Was klingt wie eine eierlegende Wollmilchsau, ist an sich ein alter Wunsch der sozialen Stadtentwicklung. Wer mitbekommen hat, wie Mittel aus Programmen wie "Soziale Stadt" zwar das Wohnumfeld verschönerten, einen vernachlässigten Wohnungsbestand aber nur sehr indirekt beeinflussten, oder wie sozial geförderte Neubauprojekte ohne Abstimmung mit den Stadtteilakteuren irgendwo in eine Baulücke gequetscht wurden, der kann eine bessere "Verzahnung" der knappen öffentlichen Mittel nur begrüßen.

Aber nicht eine solche Qualitätsverbesserungen ist das wesentliche Motiv hinter der neuen rot-grünen Förderphilosophie, sondern die Finanznot im Bereich der Städtebauförderung. Der Bund hat unter anderem seine Städtebauförderungsmittel deutlich reduziert. Nun will das Land trotz unzureichender Bundesbeteiligungen (nicht nur in diesem Bereich) einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Dafür müssen Milliarden aus dem Landeshaushalt gekürzt werden. Was liegt da näher, als zu überlegen, ob aus dem im Topf des Wohnungsbauvermögens bestimmte Maßnahmen im Wohnumfeld mitfinanziert werden können?

Schon seit Jahren wurden die früheren, starren Regeln für das, was als "sozialer Wohnungsbau" gefördert werden darf, aufgeweicht. Zum Beispiel können in bestimmten Fällen Gemeinschaftsräume oder Abrisse gefördert werden, - allerdings nur in Verbindung mit Baumaßnahmen, die auch neuen oder besseren sozialen Wohnraum schaffen. Die neue rot-grüne Förderphilosophie könnte nun in Zukunft darauf hinauslaufen, dass aus dem Topf der Wohnraumförderung den Bauherren auch Geld dafür geliehen wird, dass sie eine Grünanlage neu gestalten oder einen Kindergarten bauen.

Das scheint beim ersten Hören gut zu klingen, kann aber auf einen tiefgreifenden Tabubruch mit dem bisherigen Prinzip des Sozialen Wohnungsbaus hinauslaufen. Bislang war es eine wichtiges Prinzip, dass Wohnraumfördermittel nur zweckbestimmt für Wohnraum eingesetzt werden dürfen, auch wenn Wohnraumprojekte natürlich in die Stadtentwicklung integriert werden sollten. Wenn Maßnahmen im Wohnumfeld und für Investitionen in die soziale Infrastruktur nun auf die Wohnraumförderung übertragen werden, dann droht dies schnell zu Lasten der Beträge gehen, die für den eigentlichen Wohnungsneubau und Modernisierung benötigt werden.

Das, was uns da im Koalitionsvertrag mit vielen Worten als vorsorgende Politik und besser abgestimmter Mitteleinsatz verkauft werden soll, könnte sich damit bald als bloßes Kürzungsprogramm entpuppen. Zu einer abschließenden Bewertung ist es aber noch zu früh, da es hier sehr genau darauf ankommt, welche zusätzlichen Fördergegenstände zugelassen werden und wie der Mitteleinsatz geplant wird.

Was genau die Anforderungen an die neuen Förderungen sein werden, muss auf jeden Fall erst noch erarbeitet werden und wird Gegenstand politischer Beratungen in den nächsten Jahren sein. Es scheint zwischen SPD und Grünen ein Konsens zu bestehen, dass es sich bei der "flexibilisierten Förderung" nicht um Zuschüsse an Städte und Gemeinden handeln soll, sondern um Kredite für "rentierliche Maßnahmen" der Eigentümer, also in der Regel um Investitionen in Bauten, die dann vermietet oder anderweitig vermarktet werden, um so u.a. die Kredite zurückzuzahlen. Aber auch Wohnumfeldverbesserungen, die nicht selbst "rentierlich" sind, wohl aber eine "rentierliche" Wohnungsbaumaßnahme attraktiver machen, könnten gefördert werden. Das könnten zum Beispiel Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld – ggf. auch im öffentlichen Raum – sein, die als Teil der Kosten einer Bau- oder Modernisierungsmaßnahme gefördert werden könnten.

Zusätzlich zu dieser tiefgreifenden Änderung der Förderbedingungen diskutiert Rot-Grün die Bildung von "Stadtentwicklungsfonds" auf Stadtteilebene. Dies könnten Kapitalfonds für "halbrentierliche" Maßnahmen werden, in die neben europäischen Mitteln auch Beteiligungen privater Investoren fließen sollen. Auf diesem Weg sollen Investition ermöglicht werden, die sich sonst nicht tragen würden. Aber auch an Investitionen zum Aufkauf von "Problemimmobilien" aus solchen Fonds ist gedacht.

Neue Steuerung
Die stadtteilorientierte "Verzahnung" der Fördermittel ist nicht die einzige beabsichtigte Neuerung in der Wohnraumförderung. Auch bei der Planung des Mitteleinsatzes sind tiefgreifende Veränderungen beabsichtigt. Auch hier ist die Bewertung nicht eindeutig.

Bislang wurden die Wohnraumfördermittel ganz überwiegend nach zentralen Kriterien auf die Städte verteilt. Die Städte selbst hatten nur begrenzten Einfluss darauf, was wie gefördert wurde. In Zukunft nun soll die Förderung "grundsätzlich auf der Basis kommunaler Handlungskonzepte erfolgen", in die auch die Hauseigentümer einbezogen werden sollen.

Hier gab es bislang nur Pilotprojekte. Die von den Städten inzwischen zum Teil erarbeiteten "Wohnkonzepte" zeigen sehr unterschiedliche Qualitäten. Häufig geht es mehr um den "Dialogprozess" mit der Wohnungswirtschaft als um die Festlegung öffentlicher Ziele für die soziale Wohnraumversorgung. Die Konzepte bauen in der Folge nur selten systematisch auf einer objektiven sozialen Wohnungsbedarfsanalyse auf. Sie kreisen eher um die subjektiven Markteinschätzungen oder Absatzziele der beteiligten Unternehmen. Diese Bedürfnisse treffen sich schnell mit dem Interesse von Stadtkämmerern, Hauseigentümern und bürgerlichen Kommunalpolitikern an einer "Aufwertung" des Wohnungsbestandes für eine lukrativere Vermietung und die Anlockung neuer, steuerzahlender Einwohner.

Wenn nicht wesentlich strengere, mit dem sozialen Wohnraumbedarf begründete Anforderungen an die kommunalen Wohnkonzepte entwickelt werden, droht auch in diesem Bereich der gut klingende Ansatz, die Wohnraumförderung verstärkt an den spezifischen lokalen Bedingungen auszurichten in eine unsoziale Umverteilung der Wohnraumfördermittel zu münden. Die Förderung von Wohnungen für Menschen mit nicht so hohen Einkommen droht dann zu Gunsten einer allgemeinen Stadtverschönerung und Maßnahmen betuchterer Schichten zweckentfremdet zu werden.

Ein weiteres offenes Problem bei der Umsetzung der neuen, dezentralen Steuerung ist die Frage, wie auf Grundlage der kommunalen Handlungskonzepte eine Verteilung der Fördermittel auf die Kommunen und Programme erfolgen soll. Die Wohnungsmärkte halten sich in zusammenhängenden Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet nicht an die Gemeindegrenzen. Am ehesten könnten gemeinsame Strukturen und Bedarfsschwerpunkte in sogenannten Wohnungsmarkt-Regionen bestimmt werden. Gerade zu dieser seit langem diskutierten Frage aber macht der Koalitionsvertrag keine Aussagen. Eine "Regionalisierung" der Förderung ist nicht vorgesehen. Solange diese entscheidende Planungs- und Koordinationsebene fehlt, droht eine undurchschaubare Mischung von "Beziehungen" und "Konkurrenz" die Förderpolitik zu bestimmen.

Eng mit dieser Problematik verbunden ist die Frage, wer die Kosten der Konzeptentwicklung trägt. Reiche oder große Städte könnten gegenüber armen oder kleinen Städten den Vorteil haben, dass sie sehr viel schneller überzeugende oder beeindruckende Handlungskonzepte erarbeiten können. Wenn die Mittel dann nach der Qualität oder dem Eingang dieser Konzepte verteilt werden, drohen vor allem überschuldete Kommunen auf der Strecke zu bleiben. Den Nachteil hätten dann ausgerechnet die sozialwohnungsberechtigten Mieter in den Städten, die sowieso schon benachteiligt sind.

Um solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, will Rot-Grün die Kommunen "bei der Entwicklung integrierter Konzepte beraten" und "eine Förderstrategie erarbeiten, mit der wir den Kommunen bei der Umsetzung helfen können." Mit welchen Zielen und Instrumenten dies erfolgen soll, das lässt der Koalitionsvertrag offen.

Auseinandersetzung um die Zukunft der Wohnraumförderung
Mit dem neuen Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung auf eine tiefgreifende Veränderung der Wohnraumförderung festgelegt, bevor sie dazu eine neue Struktur erarbeiten und prüfen konnte. Die Auseinandersetzung um eine neue, angemessenere und effizientere Struktur der Förderung könnte nun die Landes-Wohnungspolitik der nächsten Jahre positiv prägen. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Diskussion stark von Spar- und Kürzungszwängen geprägt sein wird. Deshalb muss befürchtet werden, dass nicht etwa nur Details der Wohnraumförderung einer notwendigen Überprüfung unterzogen werden, sondern dass das ganze Fördersystem untergraben wird, - so wie es in anderen Bundesländern längst erfolgt ist.

Gegen solche Gefahren hilft angesichts der Zusammensetzung des Landtages nur kritische Aufmerksamkeit der Zivilgesellschaft und - wo es sein muss - außerparlamentarischer Protest.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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