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3. Dezember 2012 (Sonstige Unternehmen, Bundespolitik)

Pflicht-Rücklage

Um den Aufkauf der Wohnungsunternehmen zu finanzieren, haben Finanz-Investoren die Wohnungen mit hohen Schulden belastet. So sehr, dass oft nicht mehr genug übrig ist, um die laufenden Instandhaltung zu bezahlen. Auch für die alltägliche Verwaltung und die Begleichung von Nebenkosten reicht manchmal das Geld nicht. Um derart ausplünderische Geschäftsmodelle zu verhindern, fordert Mieterforum Ruhr schon seit langem die Einführung einer Pflicht zur Bildung ausreichender, zweckgebundener Rücklagen.

Aber während der Gedanke naheliegend ist, ist die rechtliche Umsetzung schwierig. Es gibt kein spezielles Wirtschaftsrecht für Mietwohnungen. Nur im Eigentumswohnungsrecht gibt es das gemeinschaftliche Verwaltungsvermögen, das bei einem Verkauf der einzelnen Wohnung bei der Eigentümergemeinschaft verbleibt.

Eine ähnliche Vorschrift wäre auch bei Mietwohnungen vorstellbar. Für jedes Haus müsste es eine zweckgebundene Rücklage geben, die bei Verkäufen unangetastet bleibt. Die Ansparung der Rücklage sollte steuerfrei sein. Da die Rücklagenbildung stark verschuldete Vermieter überfordern wird, muss es gleichzeitig Angebote zur Übernahme der Wohnungen geben.


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