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10. Dezember 2012 (Vonovia)

Deutsche Annington: Kabelgebühren

Große Aufregung bei den Mietern, die ab Februar 2013 mit der Nebenkostenvorauszahlung zusätzliche 9,99 € pro Monat Kabelanschlussgebühren zahlen sollen. Die Deutsche Annington hat eine 100-prozentige Tochter gegründet, die Deutsche Multimedia Service GmbH (DMSG), die in Zusammenarbeit mit der Telekom die Versorgung der Wohnbestände mit digitalem Fernseh- und Radioprogrammen übernehmen wird.

Ärgerlich, aber häufig nicht abwendbar
Jene Mieter, die dieses Angebot nicht nutzen wollen, sind sauer. "Das ist sicher berechtigt, wenn man eine Leistung bekommt, die man gar nicht nutzen will, bzw. über einen anderen Vertragspartner bereits bezieht", versteht Siw Mammitzsch von der Mietergemeinschaft die Aufregung. "Jedoch ist dieses Vorgehen nicht ungewöhnlich, woanders arbeiten die Vermieter auch mit Kabelanbietern zusammen. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht", betont Siw Mammitzsch.

Eigentlich alle neueren Mietverträge der Deutschen Annington, so ungefähr ab 1990, haben Kabelgebühren bzw. Fernsehgebühren bereits als abrechenbare Nebenkosten im Vertrag verankert. In diesen Fällen ist die Annington zur Erhebung der Gebühren berechtigt. Sind solche Gebühren nicht verankert und ist auch keine sogenannte Mehrbelastungsklausel enthalten, kann der Erhalt dieser Leistung abgelehnt werden, entsprechend werden die Gebühren auch nicht fällig. Dies muss aber unbedingt schriftlich erfolgen.

Immer beraten lassen
Siw Mammitzsch rät: "Lassen Sie sich - wie bei allen anderen Veränderungen des Vertrages oder der Kosten - immer beraten! Nur dann bekommen Sie eine sichere Auskunft, ob die jeweiligen Veränderungen zulässig sind, oder nicht."

Vom Kabelangebot der Deutschen Annington ist in Essen augenscheinlich zunächst nur der Essener Norden betroffen. Da die Deutsche Annington aber den Ausbau der Kabelversorgung für ganz Deutschland plant, werden die gleichen Probleme in anderen Siedlungen noch erwartet. Bezieher von ALG-II müssen entsprechende Anschreiben dem jeweiligen Jobcenter zur Übernahme der Kosten vorlegen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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