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5. Juni 2013 (Vonovia)

Gebührenabzocke über Inkasso-Anwalt der Annington

Auch Essener Mieter der Deutschen Annington erhielten Mahnschreiben eines Berliner Rechtsanwalts (JHS Legal), der exorbitante Gebühren verlangt. Rechtlich korrekt ist das aber nicht.

Ungerechtfertigte Gebühren sollte man nicht auf sich sitzen lassen: Wer von seinem Vermieter Strafgebühren - beispielsweise wegen verspäteter Mietzahlung oder Einbehaltung strittiger Nebenkostennachzahlung - aufgebürdet bekommt, sollte diese unbedingt prüfen lassen. Die Mietergemeinschaft Essen hilft in solch einem Fall weiter.

Gerade in den letzten Monaten sind vor allem Briefe eines Berliner Rechtsanwalts in die Kritik geraten. Er schreibt Mahnungen im Auftrag der Deutschen Annington. Doch schon sein Vorgänger, ein anderes Inkasso-Büro, scheiterte damit vor dem Amtsgericht Dortmund, weil es ähnlich hohe Mahngebühren rechtswidrig erhob.

Mahngebühren zu 2,50 € wären ok
"In so einem Schreiben fordert der Anwalt neben den Zahlungen zusätzlich teilweise hohe Gebühren", erklärt Siw Mammitzsch vom Vorstand der Mietergemeinschaft Essen. Weil aber die Deutsche Annington, ein Großvermieter mit entsprechend Personal und technischer Ausstattung, diese Rechnung genauso gut selber hätte schreiben können (mit einem viel geringeren Bearbeitungsaufwand), sind die Gebühren nicht rechtens. Bis dahin hatte die Deutsche Annington für ein standardisiertes Mahnschreiben 2,50 € Gebühr genommen. Die neue Inkasso-Tochter "Deutsche Wohn-Inkasso GmbH", gegründet im August 2011, forderte nun aber Kosten in Höhe von 40 bis 90 € (Mahngebühren, Inkassogebühren sowie eine Auslagenpauschale). Hinzu kam, dass in zahlreichen Fällen die angeblichen Rückstände gar nicht korrekt waren - es gab sie nicht, die Mieter hatten alles pünktlich gezahlt.

Weil der Mieterverein Dortmund, Partner der Mietergemeinschaft Essen, gegen die überzogenen Gebühren vorging, stellte die frühere Inkasso-Tochter der Deutschen Annington nun die Arbeit ein. Monatelang hatte die Deutsche Annington das Urteil gegen die unkorrekte Gebührenpraxis allerdings einfach ignoriert.

Gegen Abzocke mit Anwaltsgebühren

Doch die Gebühren-Abzocke und unberechtigte Mahnungen gehen für die Mieter leider weiter: Diesmal mit der Berliner Anwaltskanzlei (JHS Legal), die dem Berliner Rechtsanwalt Jochen Schatz gehört. In entsprechenden Schreiben der Kanzlei werden dann auch direkt neben der angeblichen Fehlsumme der Miete noch eine Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. "Die berechneten Anwaltsgebühren sind genauso überflüssig, wie die Inkassogebühren der Deutschen Annington." weiß Siw Mammitzsch.

Wie der Mieterverein Dortmund und Umgebung fordert die Mietergemeinschaft die Deutsche Annington auf für einfache Mahnungen keine externen Dienstleister zu beauftragen, alle Gebühreneinnahmen zurück zu zahlen und das Mahnen unberechtigter Forderungen umgehend zu unterlassen. Betroffene Mieter empfiehlt Siw Mammitzsch mit dem Anwaltsschreiben zu einem Beratungstermin im Büro vorbeizukommen (Terminabsprache erforderlich).


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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