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16. Juni 2014 (Land NRW)

NRW: Wohnungsaufsicht verschärft

Das neue Wohnungsaufsichtsgetz in NRW ist am 30. April in Kraft getreten. Irgendwelche Änderungen hat es nach der Expertenanhöhrung nicht mehr gegeben.

Das Gesetz legt den Kommunen zwar keine neuen Pflichten auf, so dass sich in handlungsunwilligen Städten nicht viel ändern dürfte. Städte, die aktiv gegen Wohnungsverfall vorgehen wollen, erhalten aber mehr Möglichkeiten (wir berichteten).

Kappungsgrenze gesenkt
Zum 1. Juni trat außerdem die „Kappungsgrenzenverordnung“ in Kraft. In 59 Kommunen in NRW darf die Miete im bestehenden Mietverhältnis jetzt nur noch um 15 statt um 20 Prozent in drei Jahren steigen. Im Ruhrgebiet gehören allerdings nur Bottrop und Waltrop dazu. Immerhin: Auch eine Art von „Mietpreisbremse“, wenn auch eine ganz andere.


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