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5. Januar 2016 (Bundespolitik)

Neuer Heizspiegel

Die nächste Heizkostenabrechnung kommt bestimmt. Für tausende Mieter noch vor dem Jahresende – nämlich dann, wenn der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten mit dem Kalenderjahr identisch ist, wie in den meisten Mietverhältnissen. Dann endet am 31. 12. 2015 die Frist für die Abrechnung der Heizkosten des Jahres 2014.

Nach Ermittlungen des Deutschen Mieterbundes wird es dabei für viele Mieter eine freudige Überraschung geben: Eine Rückzahlung. Denn die durchschnittlichen Heizkosten sind 2014 im Vergleich zum Vorjahr um fast 10 Prozent gesunken: Je nach Heizungsart macht das im Vergleich zu 2013 im Schnitt 85 Euro (Erdgas), 90 Euro (Fernwärme) oder 155 Euro (Heizöl) aus.

Dennoch empfiehlt der Mieterbund allen Mietern wie immer, ihre Heizkostenabrechnung überprüfen zu lassen. Denn nach den Erfahrungen aus der Rechtsberatung der Mietervereine enthalten sehr viele Abrechnungen Fehler zu Lasten der Mieter – und dass auch dann, wenn es Rückzahlungen gibt.

Eine erste Übersicht, anhand der Mieter einschätzen können, ob ihre Kosten eher hoch oder niedrig sind, liefert der neue Heizspiegel 2015, der im Internet unter www.mieterbund.de oder www.heizspiegel.de als PDF heruntergeladen werden kann. Wenn Sie Papier bevorzugen, erhalten Sie ihn auch als Faltblatt kostenlos in der Geschäftsstelle Ihres Mietervereins.


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