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5. Januar 2016 (LEG NRW)

LEG: Wenn die Heizkosten in den Himmel steigen

Am 01. August 2013 übernahm die LEG die Promontoria-Bestände mit der Wohnung unserer Mieterin und erhöhte sofort die bis dahin günstige Miete. Das war leider zulässig. Die dann folgende Betriebs- und Heizkostenabrechnung bewegte sich im üblichen Bereich der Vorjahre. Was aber nun Frau K. ins Haus flatterte, war ein Schock: statt der üblichen Nachzahlungshöhe sollten nun über 930 € nachgezahlt werden.

Ein Blick in die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung verrät, es sind nicht die Betriebskosten, die so stark gestiegen sind. Die sind sogar geringfügig günstiger als im Jahr 2013. Nein, die Heizkosten sollen um 28 % gestiegen sein. Das ist für unsere Mieterin einfach unglaublich. Denn Frau K. Ist schon seit längerem nur eingeschränkt zu Fuß unterwegs – also oft zu Hause. Ihr Heizverhalten hat sich deshalb in letzter Zeit auch nicht geändert.

Aber nicht nur sie, sondern auch die Nachbarn im Haus sollen einen derart gestiegenen Heizverbrauch verursacht haben. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die abgelesenen Daten so richtig sein können. Nun beginnt die Ursachenforschung. Hierfür hat die Mietergemeinschaft sämtliche Belege zur Betriebskostenabrechnung angefordert. Zudem wird die LEG aufgefordert, sämtliche Ablesebelege der Heizungen im Haus vorzulegen. Denn unser Mitglied soll nach der Abrechnung über die Hälfte der Heizkosten des Hauses mit 4 Mietparteien verursacht haben. Auch hier gibt es ein deutliches Missverhältnis.

Letztlich müssen wir davon ausgehen, dass die Heizkostenverteiler nicht ordnungsgemäß funktionieren und bitten deshalb um Überprüfung der Geräte.

Kein Einzelfall

Immer wieder begegnen uns Mieter, deren Heizkosten von einem Jahr auf das andere enorm steigen. Die Begründungen hierfür können sehr unterschiedlich sein.

Zunächst muss überlegt werden, ob der vergangene Winter, der in die Abrechnungsperiode fällt, kälter war als in den Vorjahren. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Heizkostenverteiler ausgetauscht worden sind. Zudem kann man sich die Ablesebelege, sofern die Daten noch nicht auf der Heizkostenabrechnung enthalten sind, zusenden lassen. Darüber hinaus ist ebenso hilfreich, wenn man sich in regelmäßigen Abständen die digitalen Anzeigen der Heizkostenverteiler notiert – spätestens jedoch zum Ende der Abrechnungsperiode hin.

Sollte bei all den Überprüfungen immer noch keine Grund für die erhöhte Abrechnung gefunden worden sein, kann evtl. eine Überprüfung der Heizkostenverteiler ratsam sein. Auf jeden Fall empfiehlt sich die Einschaltung des Mietervereins.


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