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9. März 2016 (LEG NRW, LEG Aktionsbündnis, Aus den Städten)

MieterInnenverein Witten: LEG verlangt in Witten überzogene Mieterhöhungen - Verein warnt vor ungeprüfter Zustimmung

Der MieterInnenverein Witten warnt vor einer Mieterhöhungswelle des börsennotierten Wohnungsunternehmens LEG. In ihren vor zwei Wochen verschickten Schreiben verlangt das größte private Wohnungsunternehmen in Witten die Zustimmung zu Mieten, die nach Auffassung des Vereins deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Verein ruft die betroffenen Mieter auf, die Mieterhöhung gründlich prüfen, bevor sie die Zustimmungserklärung unterzeichnen.. Dafür haben sie im vorliegenden Fall bis zum 30. April Zeit. Denn: „Wer unterschreibt, kann nicht mehr zurück.“

Schon in den vergangen Jahren verlangte die LEG in Witten immer wieder  Mieterhöhungen, die deutlich über dem Mittelwert des Mietspiegels lagen. Wenn die Mieter ihre Zustimmung verweigerten und die LEG dann versuchte, diese Zustimmung vor Gericht einzuklagen, scheiterte sie damit rechtlich. Zuletzt verzichtete die LEG meist von vornherein auf Klageerhebungen  - aber nicht auf immer neue Mieterhöhungsversuche. Aus Angst vor Ärger haben viele Mieter diesen unberechtigten Erhöhungen zugestimmt. Das Ergebnis ist, dass bei der LEG für einfache Arbeiterwohnungen aus den 50er Jahren gelegentlich  Mieten gezahlt werden, die man in Witten eher für überdurchschnittliche Wohnungen erwarten würde.

Diesen Umstand hat sich der Großvermieter nun für eine neue Masche zu Nutze gemacht. Seit zwei Wochen begründet die LEG Mieterhöhungen in Witten mit hohen Mieten von jeweils drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand, die sie zuvor überdurchschnittlich teuer vermieten konnte. Das Vorgehen ist in dieser Form nur deshalb rechtlich möglich, weil Witten nicht (mehr) über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt. Würde eine derartige, auf einer wissenschaftlichen Datenerhebung beruhende Tabelle vorliegen, müsste sich jede Mieterhöhung darauf beziehen. Die Mieter würden genau wissen, was der Vermieter verlangen darf und was nicht.

Die überschuldete Stadt Witten hat – trotz horrender Grundsteuerhöhungen -  für die spätestens alle vier Jahre fällige Neuerhebung keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Seit Anfang des Jahres gibt es deshalb keinen gültigen Mietspiegel mehr. Die Folge ist eine zunehmend unsichere Rechtslage, die neben die Mieter auch Kleinvermieter trifft. Renditeorientierte Börsenkonzerne dagegen machen auf jeden Fall ihren Schnitt. Selbst wenn nur die Hälfte der vielen Mieter zahlt, klingelt es in der Kasse und in der Bilanz können die Immobilienwerte weiter nach oben geschraubt werden.

„Wenn es mit rechten Dingen zugeht, werden diese Mieterhöhungen vor Gericht aber scheitern“,  erwartet Knut Unger, Sprecher des MieterInnvereins Witten. Ein Teil der Vergleichswohnungen verfüge über eine wesentlich bessere Ausstattungen als die Mieterhöhungs-Wohnungen und sei deshalb nicht vergleichbar. „Vor allem aber müsste die LEG im Zweifel vor Gericht beweisen, dass die hohen Mieten nicht nur für einzelne Wohnungen , sondern für den Durchschnitt aller vergleichbaren Wittener Wohnungen gezahlt  werden, für die in den letzte vier Jahren die Mieten erhöht oder die neu vermietet wurden. Und das dürfet der LEG schwerfallen.“ Ohne neue Mietspiegelerhebung verfüge weder die LEG noch irgendein Gutachter über das notwendige Datengerüst.

Die von der LEG verlangten Mieten liegen außerdem so extrem über den Mittelwerten des früheren Mietspiegels, dass dies mit einer allgemeinen Entwicklung der Marktmieten nicht begründet werden kann. In ihren Mieterhöhungen verlangt die LEG zum Beispiel für schlecht instand gehaltene Wohnungen in der Erzberger und Rathenaustraße in Annen 6,25 €/qm. Bislang liegen die Mieten der betroffenen Wohnungen bei  ca. 5,32 und 5,76 €/qm. Bereits diese Miete liegen deutlich über den Werten des  zuletzt 2013 fortgeschriebene Mietspiegel s von höchstens 5,01 bi 5,44 €/qm. Auch in Herbede und Vormholz will die LEG Mieterhöhungen durchsetzen, die deutlich über den Werten des letzten Mietspiegels liegen. „Auch wenn wir die Werte des unserer Meinung  nach eigentlich überhöhten früheren Mietspiegels sehr großzügig fortschreiben, kommen wir für diese Wohnungen nie und nimmer auf solche Werte“, betont Unger.

Trotzdem bleibt für die betroffenen MieterInnen vor Gericht ein Restrisiko. Zu befürchten ist, dass ein wesentlicher Teil der MieterInnen auch die neue Mieterhöhung erneut akzeptieren wird. Damit aber würde das Mietgefüge insgesamt steigen.  Ganz besonders betroffen davon sind Menschen, die auf Soziallleistungen angewiesen sind. Und davon wohnen bei der LEG in Witten eine ganze Menge.


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