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6. April 2016 (Bundespolitik)

Justizminister: Eckpunkte zur Mietrechtsreform

In einem Eckpunktepapier hat Bundesjustizminister Heiko Maas Ende November Konkretes zur zweiten Tranche der anstehenden Mietrechtsänderungen vorgelegt:

Statt bisher 11 % sollen Vermieter nach einer Modernisierung künftig nur noch 8 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen.

Für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Innerhalb von 8 Jahren soll die Miete um höchstens 50 %, maximal um 4 € pro qm, steigen dürfen.

Bisher fließen in die ortsübliche Vergleichsmiete alle Vertragsabschlüsse bzw. Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ein. Jetzt soll dieser Bezugszeitraum auf 10 Jahre verlängert werden.

Eine Rechtsverordnung soll Grundsätze zur Qualitätssicherung und Dokumentationvon Mietspiegeln regeln.

Künftig soll die tatsächliche Wohnfläche für die Miethöhe, für Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen maßgeblich sein. Bei Abweichungen der tatsächlichen von der im Mietvertrag genannten Wohnfläche soll es keine 10-%-Toleranzgrenze mehr geben.

Die Rechtsfolgen von fristlosen und ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollen vereinheitlicht werden. Bisher kann der Mieter eine fristlose Kündigung durch Zahlung vom Tisch bekommen, eine fristgemäße aber nicht.

Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Vorschläge als „in die richtige Richtung gehend, aber nicht weit genug“. So sei beispielsweise eine Kappung von Modernisierungsmieterhöhungen richtig, die genannten Beträge seien aber viel zu hoch.


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