Wohnungspolitik > Bundespolitik
12. Juli 2016 (Bundespolitik)

Mietrechtsnovelle: Modernisierung soll billiger werden

Der Gesetzentwurf für die zweite Tranche der Mietrechtsnovelle, auf die sich die Große Koalition in Berlin geeinigt hatte, liegt vor. Bei der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes stellte Bundesjustizminister Heiko Maas die Pläne vor. Viel Überraschendes gab es nicht dabei, wohl aber interessante Details – und die Bitte um Unterstützung. Denn trotz Koalitionsvertrag ist der Entwurf in den Regierungsreihen umstritten.

Heiko Maas ist ein Wiederholungstäter. Schon bei der ersten Tranche der Mietrechtsnovelle hat der SPD-Mann versucht, die Koalitionsvereinbarung großzügig in Richtung mehr Mieterschutz zu interpretieren – und wurde monatelang von der CDU blockiert. Auch bei der zweiten Tranche geht sein Gesetzentwurf ein gutes Stück über das hinaus, auf was sich CDU/CSU und SPD bei der Bildung der großen Koalition geeinigt hatten.

So möchte Maas die Mieterhöhung nach Modernisierungen auf 8 Prozent der Modernisierungskosten begrenzen. Zurzeit gilt „11 Prozent“, im Koalitionsvertrag steht „10“. Ganz neu ist eine Kappungsgrenze für diese Mieterhöhung, die bei 3 Euro pro qm im Monat liegen soll. „Wir wollen Maßnahmen verhindern, die ein vernünftiger Vermieter nicht gemacht hätte, wenn er die Wohnung selber nutzen würde“, sagte Maas in Fulda. Die Möglichkeiten für Mieter, Modernisierungen zu widersprechen, wenn sie einen Härtefall darstellen, möchte Mass wieder verbessern. Im Gegenzug schlägt sein Haus vor, den Ankündigungsaufwand für Vermieter deutlich zu verringern, wenn es um kleine Maßnahmen mit nicht mehr als 10.000 Euro kosten geht.

Rechtssicherheit bei Wohnfläche

Sicherstellen möchte Maas, dass in Zukunft bei allen Kostenfragen – egal ob Miete, Heiz- oder Nebenkosten – die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich ist, nicht die, die vielleicht abweichend davon im Mietvertrag steht. Nächstes Ziel: Mit dem Unsinn aufräumen, dass ein Mieter, der Mietschulden hat und diese begleicht, damit zwar eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs vom Tisch bekommen kann, nicht aber eine fristgemäße. Das ist nämlich, so paradox es klingt, gegenwärtige Rechtslage.

Die meisten beabsichtigten Änderungen betreffen aber die Erstellung von Mietspiegeln. Hier sollen künftig die Mietvertragsabschlüsse der letzten 8 Jahre in die Datenerhebung einfließen, nicht mehr nur der letzten 4. Die Anforderungen an die Datenerhebung will Maas niedriger schrauben und Mietspiegeln, die außer von den Interessenverbänden der Mieter und der Vermieter auch noch von den Kommunen anerkannt worden sind, eine besondere Qualität verleihen. Außerdem soll es eine Beweislastumkehr geben: Künftig soll es nicht mehr reichen, Zweifel an der Qualifiziertheit eines Mietspiegels zu streuen, um ihn auszuhebeln, wie in Berlin geschehen. Nicht mehr der Verwender des Mietspiegels muss seine Qualifiziertheit beweisen, sondern der Angreifer das Gegenteil.

Der Justizminister weiß, dass er mit seinen Vorschlägen noch einen schweren Stand beim Koaltionspartner haben wird – und bat den Mieterbund um Unterstützung gerade da, wo ihm der Entwurf nicht gefällt: „Es kann nicht schaden“, sagte er den fast 600 Mietrechtsjuristen in Fulda, „wenn in der kommenden Debatte deutlich wird, dass es auch Stimmen gibt, die noch weiter gehende Forderungen haben.“ Das passt zum Beispiel auf die Modernisierungsmieterhöhung, die Mietervereine nicht nur senken, sondern ganz abschaffen wollen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum