Vermieter > LEG NRW
5. Oktober 2016 (LEG NRW)

Erst Mieterhöhungen, jetzt Rauchmelder: LEG zieht Mieter über den Tisch

Sie kann‘s nicht lassen: Wieder einmal hat die früher landeseigene, 2005 aber privatisierte LEG versucht, ungerechtfertigte Mieterhöhungen von ihren Mietern zu kassieren – diesmal mitten in Hattingen, in ihren Großobjekten am Reschop. Und kaum war der Spuk vorbei, kündigte die Düsseldorfer Gesellschaft die Zwangsbeglückung mit Rachwarnmeldern an.

Im Mai sind beim Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend etliche Mieter der Häuser Reschop 12, 14 und 16 vorstellig geworden, die Mieterhöhungsverlangen von der LEG bekommen haben. Die LEG fordert dabei die Zustimmung auf eine neue Miete von 5,83 € pro qm und Monat. Sie begründet dies mit drei Vergleichswohnungen aus diesen Häusern, in denen eine so hohe Miete gezahlt wird.

„Die LEG hat hier drei Wohnungen, die längere Zeit leer gestanden haben, aufwändig renoviert und mit neuen Bädern ausgestattet. Die neuen Mieter dort zahlen tatsächlich eine Miete, die weit oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt“, erklärt Rechtsberater Rainer Klatt vom Mieterverein die Lage. „Das heißt aber noch lange nicht, dass die anderen Mieter nun ebenfalls so viel zahlen müssen.“

In Hattingen nicht zulässig

Grundsätzlich, so Klatt, ist die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mittels Vergleichswohnungen zulässig. In Hattingen gilt das aber nicht, denn Hattingen hat einen qualifizierten Mietspiegel. Überall, wo es ein solches Instrument gibt, ist nur noch dieser Mietspiegel maßgeblich für die Ermittlung der Ortsüblichen Vergleichsmiete. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Vermieter den Mietspiegelwert auch dann mitteilen muss, wenn er sein Mieterhöhungsverlangen anders als mit dem Mietspiegel begründet. Klatt: „Das hat die LEG nicht getan. Insofern ist das Verlangen auch formal fehlerhaft.“

Vor allem aber ist der Mietspiegelwert für die Wohnungen am Reschop inhaltlich viel niedriger als die von der LEG angegebenen Vergleichsmieten. Je nach Lage und Ausstattung liegt er bei 5,13 bis 5,46 €. Viele Mieter zahlen schon jetzt mehr, so dass eine Mieterhöhung gar nicht gefordert werden kann. Der Mieterverein hat für seine Mitglieder daher Zustimmungen zurückgewiesen und dabei wiederholt die Erfahrung gemacht, dass die LEG diese Schreiben ignoriert und stattdessen den Mietern Ermahnungen schickt, weil deren Zustimmung noch nicht vorliegt.

Leider machen die Gesetzesverstöße die LEG-Mieterhöhungen nicht automatisch unwirksam. Der Mieterverein warnt deshalb alle Betroffenen: „Wer der Mieterhöhung zustimmt – schriftlich oder durch Zahlung – der hat sie damit akzeptiert und muss auch weiter zahlen. Aber da die Miete falsch berechnet ist, muss niemand der geforderten Mieterhöhung zustimmen.“

Für Aichard Hoffmann, Pressesprecher beim Mieterverein, sind die LEG-Mieterhöhungen ein besonderes Ärgernis: „Die LEG ist eine Wiederholungstäterin. Vor ein paar Jahren hat sie tausende Mieter ins Bockshorn gejagt, indem sie versuchte, sie zu einer freiwilligen Mieterhöhung nach § 557 BGB zu überreden. Die Schreiben sahen täuschend ähnlich jenen, die jeder Mieter kennt, wenn er eine normale Mieterhöhung nach § 558 BGB bekommt. Nur, dass in diesem Falle die Mieter eben nicht zustimmen mussten. Das Ganze hat damals ein Riesenskandal gegeben und die LEG musste alles zurücknehmen. Aber daraus hat sie offenbar nichts gelernt.“

Und nun Rauchmelder

Inzwischen haben die Reschop-Mieter erneut Post von der LEG bekommen. Diesmal wurde die Installation der ab Januar 2017 gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder angekündigt. Nicht lustig fanden etliche Mieter, dass die LEG dabei über das Ziel hinausschießen und sogar mehr Rauchmelder installieren will, als gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel im Wohnzimmer. Denn diesen Sonderservice sollen die Mieter natürlich bezahlen. Und ebenso natürlich ist, dass die LEG keinerlei Rücksicht nehmen will auf Rauchmelder, die Mieter eventuell bereits selbst installiert haben.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum