Wohnungspolitik > Bundespolitik
15. Dezember 2016 (Bundespolitik)

Grundgesetzänderung für Sozialwohnungsbau

Bundesbauministerin Barbara Hendricks will das Grundgesetz ändern, um eine Zuständigkeit des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen. Seit der Föderalismusreform ist die Wohnungsbauförderung allein Ländersache. Der Bund, der früher die Hälfte der Finanzierungslast getragen hat, zahlt bis einschließlich 2019 sogenannte „Kompensationsmittel“ an die Länder – zunächst 550 Mio. Euro, seit 2016 1.050 Mio. Euro.

Der Deutsche Mieterbund hält mindestens 1,5 Mrd. Euro für erforderlich, um das Defizit von derzeit 1 Mio. Wohnungen in Deutschland abzubauen. Ohne eine Grundgesetzänderung dürfte der Bund jedoch ab 2020 gar nichts mehr für die Wohnraumförderung zahlen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum