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15. Dezember 2016 (Bundespolitik)

Grundsteuerreform: Murks in Sicht

Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland hat so ihre Tücken. Normalerweise werden Gesetze vom Bundestag beschlossen. Wenn die Länder in der Sache mitreden dürfen, muss der Bundesrat zustimmen. Doch es kann auch umgekehrt laufen: Wollen die Länder die Politik des Bundes beeinflussen, können sie eine Initiative im Bundesrat einbringen. Findet diese eine Mehrheit, muss sich anschließend der Bundestag damit befassen. Derzeit berät der Bundesrat eines Gesetzesinitiative der Länder Hessen und Niedersachsen, an der es heftige Kritik gibt.

Die Grundsteuer gilt – wie die Gewerbesteuer – als eine Kommunalsteuer, und viele Kommunen werden derzeit heftig kritisiert, weil sie diese Steuer zur Sanierung ihrer Haushalte immer wieder erhöhen. Dabei beschließen die Kommunen tatsächlich nur den sogenannten „Hebesatz“, also zu wie vielen Prozentpunkten der Wert des Grundstücks besteuert wird. Was tatsächlich zu besteuern ist, das bestimmt ein Bundesgesetz. Und an dem gibt es seit Jahren Kritik.

Da die Bundesregierung offenbar nicht zu einem Verbesserungsvorschlag in der Lage ist, sind die Länder Hessen und Niedersachsen vorgeprescht. An deren Vorschlag allerdings lassen der Deutsche Mieterbund, der Naturschutzbund und auch der Städtetag kein gutes Haar. Denn der Entwurf ändert nichts daran, dass sich die Grundsteuer nach dem Wert des Gebäudes statt nach dem Wert des Grundstücks richtet. So ist es schon heute, und das führt dazu, dass unbebaute Grundstücke viel niedriger besteuert werden als bebaute. Lediglich die Art der Berechnung soll sich ändern.

Wir brauchen eine Bodensteuer

„Der Gesetzentwurf schützt vor allem die Interessen derer, die bebaubare Grundstücke dem Markt vorenthalten und auf steigende Grundstückspreise spekulieren“, kritisiert DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Der DMB fordert seit langem, die Grundsteuer durch eine Bodenwertsteuer zu ersetzen. Sie würde dazu führen, dass Besitzer baureifer und erschlossener, aber unbebauter Grundstücke genauso besteuert würden wie Besitzer bebauter Grundstücke.

Das fordert auch Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen. „Eine Gebäudesteuer arbeitet gegen die kommunale Planung, eine Bodensteuer arbeitet für sie“, sagte er und warnte davor, eine Chance zur Änderung zu verpassen. NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt sieht vor allem den ökologischen Nutzen einer Bodensteuer: „Jede Baulücke, die geschlossen wird, ist nützlich. Ein Neubau auf der grünen Wiese weniger.“

Und die Mieter?

Für Mieter ist das Gerangel alles andere als egal. Denn sie zahlen letztlich die Grundsteuer über ihre Betriebskosten. Werden unbebaute Grundstücke sehr niedrig besteuert, steigt der Druck in den Kommunen, durch bebaute Grundstücke umso mehr einzunehmen. Die zahlreichen Grundsteuererhöhungen der letzten Jahre zeigen, dass viele Kommunen längst keinen anderen Ausweg mehr sehen, ihre Haushalte zu retten. In etlichen liegt der Hebesatz bereits über 800 Prozentpunkten, in Hattingen soll er ab 2017 den traurigen Spitzenwert von 950 einnehmen. Zudem würgt eine Gebäudesteuer den Bauwillen ab: Wer baut, wird durch höhere Steuern bestraft.


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