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11. September 2017 (Land NRW)

Bauordnung behindert

Die neue schwarz-gelbe Landesregierung war kaum im Amt, als sie mit einer ihrer ersten Entscheidungen gleich die Sozialverbände gegen sich aufbrachte. Hintergrund ist die Novelle der Landesbauordnung, von Rot-Grün Ende 2016 beschlossen. Sie sollte eh erst Ende 2017 in Kraft treten, um der Bauwirtschaft Zeit zu geben, sich auf neue Vorschriften einzustellen. Nun beschloss Schwarz-Gelb ein weiteres Jahr „Moratorium“ und ein Überdenken der neuen Regelungen.

Der Sozialverband Deutschland, der VdK NRW, die LAG Selbsthilfe NRW und die Interessenvertretung selbstbestimmt Leben befürchten, dass dabei die geplanten Verbesserungen für Behinderte gefährdet sind oder sich zumindest erheblich verzögern – und rufen zum Protest auf.

Michaela Kusal kann mehr als ein Lied von den Problemen singen, mit denen Rollstuhlfahrer täglich zu kämpfen haben. Sie engagiert sich ehrenamtlich bei der seit 1980 bestehenden „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“, arbeitet beim Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) des Akademischen Förderungswerks und ist auch selbst eine von 350.000 Menschen in NRW, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

Eines dieser Probleme ist das Wohnen. „Mit der typischen Eineinhalb-Zimmer-50-Quadratmeter-Sozialwohnung kommt man im Rollstuhl nicht klar“, sagt sie. „Es reicht auch nicht, wenn die Wohnung „barrierefrei“ ist. „Rollstuhlgerecht“ ist die umfassendere DIN-Norm. Da darf es nicht nur keine Schwellen und Kanten geben, da müssen auch die Türen 90 cm breit sein, die Lichtschalter und Steckdosen müssen eine Höhe haben, die man im Sitzen erreichen kann, es muss Wendeflächen geben und so weiter.“

Solche Wohnungen sind selten genug. Aber viele Behinderte sind zudem nicht nur auf den Rollstuhl, sondern auch auf eine Rund-um-die Uhr-Assistenz angewiesen. Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, bezahlt die nötigen Kosten auch der Sozialhilfeträger. Aber man wohnt dann quasi zu zweit in der Wohnung. Auch wenn die zweite Person nach 24 Stunden abgelöst wird, braucht sie zwischendurch Rückzugsmöglichkeiten. Und auch der Behinderte selbst möchte kaum rund um die Uhr mit seinem Assistenten im gleichen Zimmer hocken. Man braucht also eigentlich eine den Bedarfen angemessene Wohnung. Doch selbst, wenn man dafür einen Wohnberechtigungsschein bekommt, ist die Konkurrenz um diese Wohnungen riesig. In Bochum, so hat Michaela Kusal beim Sozialamt erfahren, beträgt die Wartezeit zwei bis drei Jahre. Und zwischendurch eine andere Wohnung zu nehmen, ist nicht zu empfehlen. Denn dann rutscht man auf der Warteliste wieder ganz nach hinten

Neubau tut not

Abhilfe könnte Neubau schaffen. Denn vorhandene Wohnungen rollstuhlgerecht umzubauen, ist oft mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden oder schlichtweg unmöglich. Die abgewählte rotgrüne Landesregierung hatte das Problem erkannt und eine neue Vorschrift in die Landesbauordnung aufgenommen: Wer mehr als 8 Wohnungen baut, muss mindestens eine rollstuhlgerechte dabei haben, bei mehr als 15 sind zwei Pflicht. Doch diese neue Bauordnung ist noch nicht in Kraft, obwohl sie bereits 2016 beschlossen wurde. Und wenn es nach dem Willen der neuen schwarz-gelben Regierung geht, dann tritt sie auch frühestens 2019 in Kraft – und vielleicht auch gar nicht.

„Wir werden die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen mit dem Ziel, eine überarbeitete Landesbauordnung, bei der baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben abgeschafft werden sollen, schnellstmöglich in Kraft zu setzen.“ So schrieben es CDU und FDP bereits in ihren Koalitionsvertrag. Inzwischen haben sie Taten folgen lassen.

Wohl nicht zu Unrecht befürchten die Sozialverbände, dass die Vorschriften über mehr rollstuhlgerechte Wohnungen am Ende zu den „baukostensteigernden Regulierungen“ gehören und komplett gestrichen werden. Damit wären Verbesserungen für Behinderte in weite Ferne gerückt.

Kontakt

Die Arbeitsgemeinschaft Behinderter in Bochum ist ein seit Jahrzehnten aktiver Zusammenschluss Bochumer Bürgerinnen und Bürger, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Inklusionsprozesse anzuregen, zu begleiten, und wo nötig voranzutreiben, um das Ziel einer inklusiven Stadt Bochum, in der jeder Mensch wertgeschätzt wird und barrierefrei teilhaben kann, zu verwirklichen. Sie trifft sich am ersten Montag in ungeraden Monaten ab 18 Uhr im barrierefrei zugänglichen Haus der Begegnung, Alsenstr. 19a in Bochum.

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