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21. März 2018 (Aus den Städten)

Dortmund: Hannibal 2 - Von wegen Stilllegung ?

In der zweiten Januarhälfte spitzte sich die Situation für die Mieterinnen und Mieter des Hannibal 2 weiter zu. Die Eigentümerin Lütticher 49 Properties teilte den Mietern schriftlich mit, dass das Gebäude bis zum 31. Januar 2018 stillgelegt würde. Ein Zugang sei dann nur noch für angemeldete Auszüge bis zum 15.02.2018 möglich. Danach folge die endgültige Stilllegung des Gebäudes.

Die Panik unter den Hannibal-Mietern war groß. Viele hatten und haben ihre Möbel noch vollständig oder in Teilen in ihren Wohnungen, da eine neue Wohnung noch nicht gefunden wurde. Die alte Wohnung im Hannibal dient als Lager, aber auch Pflanzen oder ein Aquarium müssen versorgt werden. Stilllegung jedoch soll bedeuten, dass das Gebäude von sämtlichen Medien getrennt wird und es keine Zutrittsmöglichkeit für Mieter mehr gibt.

Seit der Unbewohnbarkeitserklärung am 21. September 2017, war zwar das Wohnen nicht mehr erlaubt, jedoch bestand für die Mieter die Möglichkeit, das Gebäude täglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr für eine halbe Stunde zu betreten. Für angemeldete Umzüge waren auch längere Zeitfenster möglich. Ein Sicherheitsdienst und eine Brandwache der Feuerwehr waren auf Kosten INTOWNs als Auflage der Stadt Dortmund vor Ort, die diese Zugangsregelung ausdrücklich erlaubte.

Kein Eilverfahren

Eine schlüssige Begründung, warum das Gebäude kurzfristig stillgelegt werden solle, lieferten Lütticher 49 bzw. INTOWN nicht. Es wurde lediglich auf die laufende Klage gegen die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht verwiesen, deren Dauer nicht abgeschätzt werden könne. Die Lütticher 49 halte die Unbewohnbarkeitserklärung für falsch und rechtswidrig. Außerdem entspräche der Hannibal 2 in „allen Teilen der Genehmigungslage zum Zeitpunkt der Errichtung, welche Bestandskraft“ hätte. Für Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund steckt darin eine Botschaft: „Wenn es nichts zu sanieren gibt, kann auch nicht mit Sanierungsarbeiten begonnen werden. Im Hinblick auf den Gesamtzustand des Gebäudes ist das ein plumper Versuch, Argumente für die Stilllegung zu konstruieren und sich der Verantwortung für die Instandsetzung zu entziehen. Dabei ließen sich bestimmte Maßnahmen im unbewohnten Zustand viel einfacher umsetzen, beispielsweise die Erneuerung der Aufzüge. INTOWN hat zudem die Stadt nicht im Eilverfahren verklagt. Daher steht die Frage im Raum, warum INTOWN an einer schnelleren gerichtlichen Klärung kein Interesse hat?“

Aus Sicht des Mietervereins mussten Mieter mit gültigem Mietvertrag die angekündigte Schließung nicht akzeptieren. Sie hätten ein Recht auf Zugang zur eigenen Wohnung, was durch INTOWN zu beachten sei. Auch sei INTOWN verpflichtet, die Flurbeleuchtung und den Fahrstuhlbetrieb sicherzustellen sowie den Mietern die Möglichkeit zu geben, auf jeweils eigene Kosten, die Stromversorgung der Wohnung zu sichern.

Hierzu lud der Mieterverein Ende Januar zu einer Mieterversammlung in die DASA ein. INTOWN zeigte sich jedoch unbeeindruckt, sodass neun Mieter mit Unterstützung des Mietervereins erfolgreich bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragten. „Diese Mieter haben vor Gericht erreicht, dass sie weiterhin zwei- bis dreimal pro Woche Zugang zu ihrer Wohnung erhalten. Damit wurden sechs der acht Hauseingänge zunächst vor einer vollständigen Schließung bewahrt. Für andere Mieterinnen und Mieter gilt diese Regelung jedoch nicht. INTOWN hat sich auch nach den Entscheidungen des Amtsgerichts Dortmund nicht bereit erklärt, die bisherige Zugangsregelung fortzuführen“, erklärte Tobias Scholz.

Intown ohne Sanierungskonzept

Ende Februar kündigte INTOWN-Geschäftsführer Sascha Hettrich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa überraschend die Sanierung des Hannibal 2 bis Ende 2019 bzw. Anfang 2020 an.

Bereits im Sommer 2018 solle die Baugenehmigung eingereicht werden. 200 Mietverhältnisse würden noch bestehen. Die Wohnungen der Wohnanlage müssten für die Sanierung jedoch leer sein. „Wir würden dieser Sanierungsankündigung gerne Glauben schenken. Doch dafür fehlen uns aktuell die Anhaltspunkte. Die entscheidenden Fragen bleiben offen: Welche Maßnahmen sollen am Gebäude und in den Wohnungen genau durchgeführt werden? Wo doch bis vor einer Woche der Sanierungsbedarf beim Thema Brandschutz verneint wurde! Warum müssen die Wohnungen für die Sanierung angeblich leer sein? INTOWN muss umgehend ein Sanierungskonzept vorlegen. Da die Bauzeit mit 12 Monaten bereits abgeschätzt werden kann, müssten ja entsprechende Planungen vorliegen“, sagte Scholz.

Die Stellungnahme von Intown gegenüber der dpa konnte zudem den missverständlichen Eindruck erwecken, als würden die laut INTOWN noch bestehenden 200 Mietverhältnisse ein Hindernis für die Sanierung darstellen. „Die Mietverträge bleiben weiterhin gültig. Instandsetzungs- oder gar Modernisierungsarbeiten sind mietrechtlich kein Kündigungsgrund aufseiten des Vermieters“, stellte Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund fest. Hettrich antwortete im Interview mit der Bild und bekräftigte, die Rechtsauffassung des Mietervereins, dass INTOWN sich zwar Kündigungen der Mieter wünsche, die Mietverträge aber selbstverständlich weiter gültig seien. Anfang März verhandelte der Mieterverein mit INTOWN über Auszugsmöglichkeiten ohne vorher eine gerichtliche Klärung erwirkt zu haben. Ausgang offen.


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