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15. September 2018 (Aus den Städten)

Bochum: Lohring-Hochhaus - Wie konnte das passieren?

Das war schon eine Leistung, wie sie nicht jeden Tag vollbracht wird: Als am 11. Juli das Lohring-Hochhaus nach nur 14 Tagen Räumungsfrist für über 60 Mietparteien wegen schwerer Brandschutzmängel verschlossen wurde, da waren tatsächlich alle anderweitig untergekommen. Zwar noch nicht alle in einem richtigen, neuen „Zuhause“, aber in einer Obdachlosenunterkunft musste niemand untergebracht werden.

Möglich wurde das, weil nicht nur die Eigentümerin des Gebäudes, die Immonex Property GmbH, sich alle Mühe gab, Ersatzwohnraum zu vermitteln und den Mietern bei den Umzügen zu helfen. Auch die Stadt sah sich diesmal, anders als in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit, in der Pflicht und wandte sich hilfesuchend an die Bochumer Wohnungswirtschaft.

Bemerkenswert auch, dass sich die Immonex ohne Wenn und Aber dazu verpflichtete, den Mietern sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch den erzwungenen Umzug entstehen würden. Ob sie dazu verpflichtet gewesen wäre, ist keineswegs sicher. Für Schäden seiner Mieter haftet ein Vermieter nämlich normalerweise nur bei Vorsatz oder Verschulden. Und davon kann hier keine Rede sein, da die Immonex erst vor wenigen Jahren begonnen hat, mehr und mehr der Eigentumswohnungen in dem Haus aufzukaufen, und die letzten erst 2017 erwarb. Der Mieterverein vertritt zwar die Auffassung, dass es sich hier um einen Fall von „verschuldensunabhängiger Garantiehaftung“ handelt: Da die Mieter pünktlich ihre Miete zahlen, müsste die Vermieterin die Nutzbarkeit der Wohnung garantieren. Und wenn sie das nicht kann, haftet sie für die Folgen. Aber ob die zuständigen Gerichte das auch so gesehen hätten, ist offen.

Bleibt die Frage: Wie konnte es überhaupt passieren, dass 1966 ein Haus gebaut wurde, das offensichtlich vom ersten Tag an nicht den damals schon genauso gültigen Brandschutzbestimmungen entsprochen hat? Und wie konnte es passieren, dass später, bei der Umwandlung der Appartements in Eigentumswohnungen, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt wurde, die doch angeblich aussagt, dass die Wohnungen hinsichtlich Brand-, Schall- und Wärmeschutz hinreichend gegeneinander abgeschirmt sind?


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