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15. Juni 2018 (Bundespolitik)

Aus Berlin berichtet: Mietenanstieg soll gebremst werden

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der erste Beschlüsse zum Mietrecht aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Konkret sollen die Mietpreisbremse verschärft und Mieterhöhungen nach Modernisierung begrenzt werden. Der Mieterverein kritisiert den Schritt als zwar in die richtige Richtung führend, aber als viel zu klein.

Vor allem die vielfach beklagte mangelhafte Wirkung der vor drei Jahren eingeführten Mietpreisbremse wird sich nicht wesentlich verbessern. Denn weder wird sie nun flächendeckend eingeführt, noch ändert sich etwas an den zahlreichen Ausnahmeregeln. Einzige Neuerung: Beruft sich ein Vermieter auf eine diese Ausnahmen, muss er dies erläutern. Ist der Grund, dass schon der Vormieter mehr als Vergleichsmiete plus zehn Prozent gezahlt haben soll, muss er beispielsweise diese „Vor-Miete“ schon bei Vertragsabschluss offenlegen. Eine Möglichkeit, dies zu überprüfen, hat der neue Mieter allerdings immer noch nicht, wenn er den Vormieter gar nicht kennt.

Nach Modernisierungen sollen künftig nicht mehr elf, sondern nur noch acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Außerdem soll die Mieterhöhung maximal drei Euro betragen dürfen. Zum Vergleich: Der Vermieter kann einen Baukredit derzeit für ein, maximal zwei Prozent Zinsen bekommen. Ihm bleibt also immer noch eine Rendite von sechs bis sieben Prozent.

Das ist nicht der einzige Punkt, an dem sich Kritik entzündet. „Drei Euro pro Quadratmeter mag in München eine spürbare Dämpfung sein, wo die Menschen Mieten von 15 Euro ertragen müssen“, kommentiert Aichard Hoffmann vom Mieterverein. „Aber im Ruhrgebiet, wo die Durchschnittsmieten eher bei fünf bis sechs Euro liegen, bedeutet das immer noch eine Mietsteigerung von 50 Prozent.“

Bundesratsintiative

Weiter geht eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin. Sie fordert eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf sechs Prozent und eine Kappung bei zwei Euro. Bei der Mietpreisbremse sollen die Ausnahmen „Vormiete“ und „Modernisierung“ sowie die Befristung wegfallen, die Möblierungszuschläge definiert und Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Außerdem sollen die Mietwucher-Vorschrift des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärft, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen gesenkt und die Datenbasis für Mietspiegel auf zehn Jahre verbreitert werden. Zudem will das Land Berlin den Kündigungsschutz bei Mietrückständen wiederherstellen. Damit greift das Bundesland zahlreiche Forderungen des Deutschen Mieterbundes auf.

Keine Enquetekommission zur Bodenpolitik

Anders als noch im Koalitionsvertrag vereinbart, wird in Berlin keine Enquetekommission zum Thema „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ eingesetzt. Stattdessen wird es eine Regierungskommission zu diesem Thema geben. Der entscheidende Unterschied: Eine Regierungskommission wird nur von Vertretern der Regierung gebildet, eine Enquetekommission ist parlamentarisch – alle Fraktionen im Bundestag sind darin vertreten.

Die Linke hat diese Entscheidung scharf kritisiert. Bodenspekulation und explodierende Bodenpreise sind wesentliche Ursache für steigende Neubaukosten“, sagte ihre wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay. Die SPD, die die Einsetzung der Kommission in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hatte, ist trotzdem mit der Änderung einverstanden. „Eine Regierungskommission kann schneller zu Ergebnissen kommen“, sagte ihr wohnungspolitischer Sprecher Bernhard Daldrup.

Verfassung wird geändert

Die Bundesregierung hat ihren Plan bekräftigt, die Verfassung zu ändern, um den Sozialen Wohnungsbau auch über das Jahr 2019 weiter fördern zu können. Nach der Föderalismusreform ist Wohnungsbau ab 2020 eigentlich allein Ländersache.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt diesen Plan. DMB-Direktor Lukas Siebenkotten: „Jährlich müssen mindestens 80.000 Sozialwohnungen mit 3 Mrd. Euro gefördert werden. Das müssen Bund und Länder gemeinsam stemmen.


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